§ 45 - Bürgerfragestunde: Stadtleitbild 2025 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

Peter Nieschling, Schwäbisch Hall

Herr Nieschling erkundigt sich nach dem Stand des im Stadtleitbild enthaltenen Beteiligungsverfahrens, welches hierin alle vier Jahre beabsichtigt ist. Konkret wird angefragt, wann in diesem Jahr eine "Review" vorgesehen ist. Er erkundigt sich, wie die Bürgerinnen und Bürger in dieses Beteiligungsverfahrens eingebunden werden und wer die Organisation hierfür inne haben wird.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt zu, zu gegebener Zeit die Öffentlichkeit hierüber zu unterrichten.

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