§ 34 - Renaturierung Kocher und Fischaufstiegsanlage im Bereich Weilerwiese; hier: Kostenfortschreibung und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel (öffentlich)
Sachvortrag:
Wie am 16.12.2015 vom Gemeinderat beauftragt, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro Geitz und Partner aus Stuttgart die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen zur Renaturierung des Kochers und für eine Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr fortgeführt. Die zur Ausschreibung notwendige wasserrechtliche Genehmigung wird in Kürze beim Landratsamt beantragt.
Aufgrund der weitergeführten Planung und den Erkundungen des Baugrundes müssen im linksufrigen Bereich der Fischaufstiegsanlage umfangreichere Spundungsarbeiten durchgeführt und belastetes Aushubmaterial entsorgt werden. In Bezug auf abfallrechtliche Grundlagen hat sich auch im rechtsufrigen Bereich unterhalb des Lappeenranta-Steges eine ursprünglich nicht vorhersehbare Bewertung der Belastung von Aushubmaterial ergeben. Dessen Entsorgung und die genannten erhöhten Aufwendungen für die Spundungsarbeiten an der Fischaufstiegsanlage haben zu einer Gesamtkostensteigerung geführt.
Das Büro Geitz & Partner hat im Rahmen einer fortgeschriebenen Kostenberechnung die folgenden Gesamtbruttokosten (einschließlich Planungsleistungen) ermittelt:
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Kostenschätzung 22.10.2015 |
Kostenberechnung 20.02.2017 |
I. |
Gewässerumgestaltung Kocher inkl. Maßnahmen für Gewässererlebnis |
1.343.777,00 € |
1.630.000,00 € |
II. |
Fischaufstiegsanlage (Riegel-Beckenpass) inkl. beidseitiger Spundwand |
1.623.037,00 € |
1.970.000,00 € |
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Gesamtkosten brutto ca. |
2.966.814,00 € |
3.600.000,00 € |
Bei einer Förderung gemäß Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) und einem erwarteten Fördersatz von 85 % verbliebe nach der aktuellen Kostenermittlung ein städtischer Eigenanteil von ca. 540.000 € (bisher 456.000 €), der teilweise im Rahmen eines Ökokontos für Eingriffe in Natur und Landschaft anrechenbar wäre. Hierfür gibt es bereits Verwendung bei der Entwicklung des Baugebiets Am Sonnenrain, wo nicht alle Eingriffe im Plangebiet selbst kompensiert werden können, so dass Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets erforderlich sind, um das durch die Bebauung entstehende Defizit von ca. 712.000 Ökopunkten auszugleichen. Die HGE könnte diese Ökopunkte für ca. 180.000 € von der Stadt erwerben.
Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 16.12.2015 steht die Maßnahme unter dem Vorbehalte einer Förderzusage über den in Aussicht gestellten Rahmen. Mit der vorliegenden Kostenberechnung soll jetzt ein Antrag auf Förderung gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) beim Regierungspräsidium gestellt werden. Vor der Antragstellung ist die Finanzierung der Bruttokosten durch die Stadt sicherzustellen. Zur Gesamtfinanzierung stehen im Doppelhaushalt 2016/2017 Mittel in Höhe von 1.040.000,- € (940.000,- € davon auf der Maßnahme 16029 und 100.00,- € im Ergebnishaushalt) zur Verfügung. Darüber hinaus wurden in 2015 aus dem Ergebnishaushalt Mittel in Höhe von 66.488,63 € zur Verfügung gestellt. Bei geplanten Gesamtkosten in Höhe von 3.600.000,- € verbleibt somit ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 2.493.511,37 €. Dieser Betrag muss überplanmäßig bereitgestellt werden. Die (teilweise) Refinanzierung durch die Zuschüsse erfolgt in der Regel zeitversetzt in den folgenden Haushaltsjahren. Auf der Maßnahme 16029 wurden bisher 113.077,55 € ausgegeben. Die Baumaßnahme darf nicht vor einer Förderzusage begonnen werden.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert ergänzend, dass durch den Beschluss nicht die Mittel als solches freigegeben werden, sondern an die Kondition geknüpft werden, dass auch Zuschussmittel in der genannten Höhe fließen werden.
- Stadtrat Bay verlässt kurzzeitig den Sitzungsaal -
Fachbereichsleiter Bauen & Planen Klink führt aus, dass entsprechend den Fördermittelkonditionen der Wasserrechtsantrag vor der Entscheidung über etwaige Fördermittel zu stellen ist. D. h. man musste bereits in die Genehmigungsplanung einsteigen. Ferner ist man bereits im Detaillierungsgrad einer Kostenberechnung angekommen. Die Planungen haben ergeben, dass im Bereich der Uferbefestigung am Hotel Hohenlohe Spundwände zum Einsatz kommen müssen, um die Bestandsmauer zu stabilisieren. Außerdem haben Baugrunduntersuchungen sowohl unter der Wehranlage als auch im rechtsseitigen Flusslauf Altlasten zu Tage gebracht. Diese Entsorgungskosten sind zwar förderfähig, tragen jedoch zur Kostenmehrung bei. Unter Bezugnahme auf die in der Sitzungsvorlage enthaltene Tabelle wird ausgeführt, dass mit einem Fördersatz von bis zu 85 % für den überwiegenden Teil der Maßnahme gerechnet wird. Der Eigenanteil kann überwiegend als Ökopunkte für Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle verwendet werden. Seitens der HGE könnte es zu einer Querfinanzierung kommen, da ein Ausgleich für das Baugebiet „Am Sonnenrain“ angedacht wird. Der Eigenanteil würde hierdurch von 456.000 € auf 540.000 € steigen. Die Unterlagen des Wasserrechtsverfahrens liegen seit heute im Hause vor. Es ist vorgesehen, die Unterlagen noch in dieser Woche dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
Stadtrat Sakellariou fragt zur Steigung der Eigenmittel in Höhe von 84.000 € an, ob die HGE tatsächlich Ökopunkte in Höhe von 180.000 € angerechnet bekommt und hierdurch ein Gewinn in Höhe von 90.000 € entsteht.
Fachbereichsleiter Bauen & Planen Klink führt hierzu aus, dass die 180.000 € sowohl von den 456.000 € als auch den 540.000 € abzuziehen sind. Insofern entsteht kein Gewinn. Die Mehrkosten sind nicht mit einem ökologischen Mehrwert verbunden.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Finanzierung der Renaturierung des Kochers und der Fischaufstiegsanlage im Bereich Weilerwiese wird wie beschrieben zugestimmt. Die fehlenden Deckungsmittel in Höhe von 2.493.511,37 € werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Freigabe der Mittel ist abhängig von der Förderzusage des Zuschussgebers und wird bis zum Eingang des Zuwendungsbescheides gesperrt. Da die Gesamtmaßnahme sowohl investive Elemente enthält, als auch Vorgänge, die im Ergebnishaushalt abzubilden sind, werden die Haushaltsmittel anteilig bereitgestellt. Im Ergebnishaushalt wird hierfür ein separates Produktsachkonto angelegt. Dieses Sachkonto ist gegenseitig deckungsfähig mit der Investitionsmaßname 16029.
(einstimmig - 18 -)