§ 177 - Stammkapitalerhöhung bei der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH und Änderung der Gesellschaftsverträge der Töchtergesellschaften GWG, HGE und TMG (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der Sommerpause wurden die Gemeinderatsbeschlüsse (letztmals vom 26.07.2006) und die Gesellschafterbeschlüsse im Zusammenhang mit der Gründung und Sachkapitalerhöhung der SHB umgesetzt. Der Gesellschaftsvertrag der Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH liegt vor.

Die Gründung und Sachkapitalerhöhung hatte auch die Änderung der Gesellschaftsverträge von GWG, HGE und TMG zur Folge.

Aus terminlichen Gründen im Zusammenhang mit der rückwirkenden Gründung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH zum 01.01.2006 konnte die beschlossene Sachkapitalerhöhung bei der TMG noch nicht vollzogen werden. Dies erfolgt in den nächsten Tagen.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 27.09.06 wurden die geänderten und notariell beurkundeten Gesellschaftsverträge von GWG, HGE und TMG vorgelegt. Darin sind noch folgende redaktionelle Änderungen durchgeführt worden:

  1. Gesellschaftsvertrag der GWG
    Ziff. 3.2 wurde ersatzlos gestrichen, dadurch wird Ziff. 3.3 nun 3.2.. In Ziff. 7.1 wurde der Satz 2 neu gefasst. Ebenso wurden die Ziff. 7.2 und 16.1 neu gefasst. In 14.4 lit. c) wurden noch die Worte „aus wichtigem Grund“ eingefügt. In den Ziff. 23.2 wurden zwei Worte ersetzt und in 27.1 vor „Bundesanzeiger“ das Wort „elektronischen“ eingefügt.
  2. Gesellschaftsvertrag der HGE
    Ziff. 3.2 entfällt ersatzlos. Ziff. 3.3 wird 3.2.. In den Ziff. 7.2 und 12 wurden Sätze ergänzt, bzw. ein neuer Absatz hinzugefügt und ergänzt. In 19.2 wurden zwei Worte ersetzt und in 23.1 vor „Bundesanzeiger“ das Wort „elektronischen“ eingefügt.
  3. Gesellschaftsvertrag der TMG
    Ziff. 3.2 entfällt ersatzlos, Ziff. 3.3 wird zu 3.2.. Ziff. 7.2 wurde neu gefasst. In den Ziff. 11.2, 11.3 und 21.4 wurden Worte bzw. Zeichen ersetzt. In 14.4 lit. c) wurden die Worte „aus wichtigem Grund“ eingefügt. Die Ziff. 16.1 wurde neu gefasst, ebenso sind in 23.2 zwei Worte ersetzt worden. In Ziff. 27.1 wurde vor „Bundesanzeiger“ das Wort „elektronischen“ eingefügt.

Der jeweilige Gesellschaftsvertrag wird dem Gemeinderat nochmals vorgelegt. Auf der linken Seite ist der bestehende Vertrag mit Beschlussfassung bis Juli 2006 dargestellt. Rechts ist der neue beurkundete Gesellschaftsvertrag mit den redaktionellen Änderungen (vertikaler Strich) ersichtlich.


Stadtrat Vogt äußert noch verschiedene Änderungswünsche der SPD-Fraktion zu den Verträgen von GWG, HGE und TMG (GWG: S. 6 § 12 Pkt. 2; HGE: S. 7 und TMG S. 1 § 2 Pkt. 1b.)

Nach weiterer kurzer Aussprache weist Oberbürgermeister Pelgrim darauf hin, dass die Vertragsänderungen bereits notariell beurkundet und vom RP akzeptiert worden seien. Damit bestehe Rechtskraft.

B e s c h l u s s:

Den Gesellschaftsverträgen der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH, der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH und der TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH Schwäbisch Hall wird zugestimmt.

(18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge