§ 168/2 - Verschiedenes: Wasserverband Fichtenberger Rot; hier: Erhöhung der prozentualen Beteiligung der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall ist Mitglied des o. g. 1965 gegründeten Wasserverbandes. Nach seiner Satzung hat dieser die Aufgabe, den Wasserabfluss der Fichtenberger Rot und der Bibers durch Hochwasserrückhaltung zu regeln. Dem Verband gehören als Mitglieder an:

  1. Die Landkreise Schwäbisch Hall, Heilbronn, Hohenlohe und Rems-Murr;
  2. die Städte und Gemeinden Braunsbach, Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Michelbach/ Bilz, Michelfeld, Oberrot, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Wüstenrot, Waldenburg und Großerlach.

Der Verband finanziert seinen laufenden Haushalt durch Umlagen und die Investitionen durch Staatszuschüsse und anteilige Beiträge der Mitglieder. Die Staatszuschüsse betrugen in den vergangenen Jahren 90 % und sind seit 2006 auf 20 bis 70 %, abhängig von der jeweiligen Investitionshöhe, abgesenkt worden.

Die Höhe der Beteiligungen der einzelnen Mitglieder wurde 1965 in einem Beitragsbuch festgesetzt. Der dort genannte Beitragsschlüssel setzt sich aus den Faktoren „überschwemmte Fläche“, „überschwemmte Ortsfläche“ und „Länge der Ufer“ (nur bei Fichtenberger Rot und Bibers, nicht aber beim Kocher, da es sich hierbei um ein Gewässer erster Ordnung handelt, das sich in der Unterhaltungslast des Landes befindet). Die Werte entsprechen nicht mehr den Gegebenheiten, insbesondere liegt heute zu den überschwemmten Flächen und der Länge der Flußufer genaueres Zahlenmaterial vor. Bei den überschwemmten Ortsflächen fehlen, aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen, bei verschiedenen Gemeinden die Angaben ganz. Außerdem ist die Gebietsreform nie im Beitragsbuch umgesetzt worden. Der Faktor „überschwemmte Ortsfläche“ wurde wegen der ursprünglich gar nicht vorgesehenen örtlichen Schutzmaßnahmen aufgegeben. Stattdessen wurde ein Faktor „spezifischer Hochwasserschutzraum“ eingeführt. Damit ist berücksichtigt, welche Hochwasserschutzwirkung durch die Rückhaltebecken und die örtlichen Schutzmaßnahmen den jeweiligen Gemeinden zugute gekommen sind.

Diese Anpassungen ergeben für die Stadt Schwäbisch Hall eine Erhöhung der prozentualen Beteiligung von bisher 7,56 % auf 8,87 %.

Im Herbst 2006 wird das Wasser des Gnadentaler Rückhaltebeckens abgelassen, um mögliche Schäden am Auslassbauwerk festzustellen, damit ein entsprechender Zuschussantrag für die dort geplante Maßnahme gestellt werden kann. Es ist noch mit einer Zuschussgewährung in diesem Jahr zu rechnen. Die Maßnahme muss aber erst von der Verbandsversammlung beschlossen werden. Dabei soll auch über das neue Beitragsbuch abgestimmt werden.

B e s c h l u s s:

Von diesen Maßnahmen wird einstimmig - 33 - zustimmend Kenntnis genommen.

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