§ 158 - Bebauungsplan "Solpark - Änderung südlich der Eugen-Bolz-Straße"; hier: Aufhebungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Jahr 2003 planten die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ein Hackschnitzelheizwerk zur Energiegewinnung. Als Standort war die Fläche südlich der östlichen Haupteinfahrt zum Solpark, der Eugen-Bolz-Straße, vorgesehen. Aufgrund der geplanten Nutzung wurde ein Änderungsverfahren des rechtskräftigen Bebauungsplanes Solpark für diesen Bereich notwendig (GR 23.07.03, § 97).
Die Stadtwerke haben sich zwischenzeitlich entschlossen, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.
Indessen wurde der Bereich durch den Bebauungsplan Ostumfahrung vollständig überplant. Die baurechtlichen Rahmenbedingungen wurden in Text und Plan so ausformuliert, dass dieser Bereich der o. g. Nutzung künftig nicht entgegensteht.
Aus diesen Gründen ist eine Bebauungsplanänderung nicht mehr notwendig. Das bereits begonnene Verfahren zum Bebauungsplan „Solpark - Änderung südlich Eugen-Bolz-Straße“ wird nicht fortgeführt und ist deshalb aufzuheben.
Gemäß § 1 Abs 3 und § 2 Abs. 1 BauGB werden die Beschlüsse vom 14.07.2003 (BPA) und 23.07.2003 (GR) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solpark - Änderung südlich Eugen-Bolz-Straße“ Nr. 0313-01/09 aufgehoben.
(einstimmig - 32 -)