§ 155 - Planfeststellungsverfahren K 2576 (Kleine Westumgehung); hier: Aus- und Neubau zwischen B 14 und B 19 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum o. g. Planfeststellungsverfahren wurde vom Gemeinderat eine Reihe von Anregungen beschlossen, die in einer Liste aufgeführt sind.

In der Zwischenzeit ist der Planfeststellungsbeschluss gefasst worden. Im Folgenden sind die Anregungen der Stadt mit Abwägungen aufgeführt:

  1. Es wurde vorgeschlagen, die Trassierung im Bereich Wackershofen nochmals mit dem Ziel zu untersuchen, sie weiter von der Ortschaft abzurücken.

    Der Planungsträger stellt fest, dass mit dem Abrücken der Westumfahrung von Wackershofen zwar eine zügigere Linienführung und eine Verbesserung der Lärmsituation für die Ortslage verbunden ist, dem jedoch ein zusätzlicher Flächenbedarf in der Größenordnung von 1,1 ha gegenüber steht. Darüber hinaus ist mit der Verschiebung der Trasse die Inanspruchnahme besonders geschützter Biotope verbunden. Die Mehrkosten für diese Variante betragen rd. 2,57 Mio. € ohne die zusätzlichen Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Angesichts der Tatsache, dass bei der vorgesehenen Lösung, die auch die Schüttung eines Erdwalls zur Verminderung der Lärmbelastung von Wackershofen vorsieht, die einschlägigen Lärm- und Schadstoffgrenzwerte deutlich unterschritten werden, ist diese in der Gesamtabwägung der o. g. Variante vorzuziehen.

    Die geforderte Fußgängerbrücke bei Wackershofen zur Reduzierung der fußläufigen Entfernung von der Bushaltestelle zum Ortskern wird nicht realisiert. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist der Mehrweg von etwa 220 m zuzumuten.

  2. Der Planungsträger wurde aufgefordert, die ÖPNV-Versorgung des Weilers Neuhofen deutlich zu verbessern.

    Er hält an der Planung fest. Der Verzicht auf die geforderte Direktanbindung des Weilers ist nicht zu beanstanden. Neuhofen ist nach dem Ausbau der Kreisstraße - wie bisher - an diese angeschlossen, im Vergleich zur heutigen Zufahrt sogar mit einem besser ausgebauten Wirtschaftsweg. Direkte Einmündungen auf die neue Kreisstraße sollen vermieden werden, damit langsam fahrende Fahrzeuge den Verkehr nicht gefährden oder behindern. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist der mit der vorgesehenen Lösung verbundene Mehrweg für Fußgänger vertretbar.

  3. Der Naherholungsparkplatz im Bereich des Schafbrunnenweges soll nicht zurück gebaut werden.

    Dieser Anregung wurde nicht entsprochen. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde steht es der Stadt Schwäbisch Hall frei, in diesem Bereich auf eigene Kosten Parkplätze herzustellen.

  4. Der Planungsträger wurde aufgefordert, für eine deutlich verbesserte Erschließung des Waldkindergartens und der landwirtschaftlich genutzten Fläche westlich der Sportanlage im Bereich Teurershof zu sorgen.

    Er hat dem Vorschlag insoweit entsprochen, als der vorhandene geschotterte Schafbrunnenweg, der nach der Planung um 3 Meter verbreitert werden soll, eine bituminöse Oberflächenbefestigung erhält und damit uneingeschränkt für die Erschließung der genannten Flächen nutzbar ist. Im Vergleich zu der bisherigen Situation bedeutet dies einen zumutbaren Mehrweg von etwa 270 m. Die zusätzliche Flächenversiegelung durch einen neuen Wirtschaftsweg wird so vermieden. Die Planfeststellungsbehörde ist der Auffassung, dass hiermit auch die Einwendungen, dass keine Zufahrtsmöglichkeit zum öffentlich geförderten Waldkindergarten Schwäbisch Hall vorgesehen ist, erledigt sind.

  5. Es wurde angeregt, im Bereich der Einmündung der Neu-Trassierung der K2576 an die B14 eine Informationshaltebucht vorzusehen.

    Die Anregung fand keine Berücksichtigung in der Planfeststellung. Die Verwaltung wird jedoch bezüglich der Realisierung einer solchen Informationsbucht Kontakt mit dem Landkreis aufnehmen.

  6. Die Stadt geht davon aus, dass der Planungsträger die Grundstücke, die für Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, erwirbt und langfristig in seine Pflege übernimmt.

    Dies hat der Planungsträger zugesagt.

  7. Den Belangen des Reit- und Fahrvereins, die im Anhörungsverfahren geäußert worden sind, soll Rechnung getragen werden. Der Verein forderte aus Sicherheitsgründen für (jugendliche) Reiter zwei Geländer mit Sichtschutz in einer Mindesthöhe von 2 m und eine dichte Bepflanzung sowie die Abstimmung von Höhe und Profil der Seitenablagerung Lärmschutzwall westlich seines Geländes.

    Der Planungsträger hat zugesagt, diese Forderung zu erfüllen. Die genannten Punkte werden in die detaillierten Ausführungspläne übernommen und in der weiteren Folge mit dem Reit- und Fahrverein im Detail abgestimmt.

Für eine vertiefende Information über sämtliche vorgebrachten Anregungen erhält jede Fraktion zwei Exemplare des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses.

Es findet eine kurze Aussprache statt, wonach die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden.

(einstimmig - 32 -)

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