§ 151 - Ersatz von Parkuhren durch Parkscheinautomaten im Stadtgebiet (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im BPA vom 21.11.2005 nö berichtete die Verwaltung über die mangelhaften Funktionen der Parkuhren in Schwäbisch Hall. Diese wurden vor 6 Jahren von der Firma Dambach, Gaggenau, erworben.

Wie angekündigt, hatte die Verwaltung im Jahr 2004 Klage beim Landgericht Baden-Baden auf Rücknahme der Parkuhren eingereicht. In der Folge wurde zunächst ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt, das jedoch für die Stadt als Klägerin keine nennenswerten Erkenntnisse und Fortschritte erbrachte. Der Sachverständige fand zwar Mängel in den Parkuhren, konnte jedoch die häufig auftretenden Fehler nicht reproduzieren. Die Hauptfehler sind nach wie vor:

  1. Geldannahme ohne Parkzeitanzeige
  2. Annahme von 2-Cent-Stücken mit Anzeige von Parkzeit
  3. falsche Parkzeitanzeige etc.

Diese Fehler treten unvorhersehbar auf und können - wie gesagt - nicht reproduziert werden.

Nach mehrmaligen Terminverschiebungen fand die Gerichtsverhandlung am 04.07.2006 in Baden-Baden statt. Das Gericht konnte keine konkrete Handhabe und Begründung für die Bestätigung der Klage, aber auch nicht für eine Abweisung finden. Um eine längere Prozessdauer zu vermeiden, die nach Auffassung des Gerichtes lediglich Kosten produziert, wurde ein Vergleich vorgeschlagen. Die von der Stadt ursprünglich angestrebte Erstattung des vollen Kaufpreises in Höhe von 94.000,-- € für die ca. 180 Parkuhren konnte nicht erreicht werden. Die Firma Dambach bot an, den buchhalterischen Restwert für diese Uhren zu erstatten. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 10 Jahren beträgt die Restlaufzeit der Parkuhren noch 3 Jahre; somit liegt ihr Restwert bei 28.162,69 €. Die Firma hat diesen Betrag als Vergleich angeboten. Eine Rücknahme der Parkuhren werde von ihr nicht angestrebt; sie könnten bei der Stadt verbleiben.

Um einem jahrelangen Rechtsstreit ohne Ergebnis, vor allem vor dem Hintergrund der nicht geprüften Frage einer Verjährung aus dem Weg zu gehen, hat die Verwaltung diesen Vergleichsvorschlag angenommen.

Im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der öffentlich-rechtlichen Parkierungsflächen der Stadt und vor allem hinsichtlich einer einwandfreien Abwicklung der Parkvorgänge, schlägt die Verwaltung vor, in Zukunft auf sämtliche Parkuhren zu verzichten und diese sukzessive durch Parkscheinautomaten zu ersetzen. Mit dem vereinnahmten Geldbetrag der Firma Dambach können etwa 5 Parkscheinautomaten beschafft und an den Brennpunkten, insbesondere dort, wo am häufigsten Fehlermeldungen eingehen, angebracht werden.

Vorgeschlagen werden folgende Straßenzüge:

Gymnasiumstraße einschl. Säumarkt - 3 Automaten

Hafenmarkt - 2 Automaten

2007 sollen dann die Bereiche „Katharinenstraße“, „Im Weiler“ und „Bahnhofstraße“ umgestellt werden.

Somit kann ein „Dauerärgernis“, das sich in negativer Weise auf das Image der Stadt niedergeschlagen hat, in eine positive Richtung gewendet werden.

B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -
  1. Der vereinnahmte Geldbetrag aus dem Vergleich mit der Firma Dambach in Höhe von 28.162,69 € wird für die Beschaffung von Parkscheinautomaten bereit gestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, im kommenden HHJ weitere Parkscheinautomaten für die genannten Bereiche zu beschaffen.
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