§ 148 - Zulassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Areal Stadtwerke - 2. Änderung" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke planen auf ihrem Betriebsgelände den Neubau eines Bürogebäudes. Hierzu ist es erforderlich, ein Altgebäude abzubrechen. Die flächenmäßigen Anforderungen an das neue Haus lassen sich mit einem zweigeschossigen Bauwerk nicht erfüllen. Es ist dreigeschossige Bauweise erforderlich. Nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Eine vorgezogene Angrenzerbeteiligung zeigte erheblichen Widerstand gegen die dreigeschossige Bauweise. Aus städtebaulicher Sicht ist an dieser Situation jedoch eine Dreigeschossigkeit denkbar.

Es bleibt nur der Weg, im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanverfahrens den Weg für die Zulässigkeit eines dreigeschossigen Gebäudes vorzubereiten.

Aufgrund des direkten Bezuges des Grundstückseigentümers und der angestrebten Bebauungsplanänderung empfiehlt sich hier das vom Gesetzgeber eingeräumte Verfahren eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes.


Nach kurzer Aussprache wird folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall werden autorisiert, einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan für die Änderung der Geschosszahl auf ihrem Grundstück Unterlimpurger Straße 82 - 88 auszuarbeiten und vorzulegen.

(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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