§ 77 - Städtische Holding GmbH (SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. VFA vom 15.05.06 bzw. GR vom 26.04.06

  1. Die Gründung der städtischen Beteiligungsgesellschaft wurde mehrfach vorberaten:
    VFA 13.03., GR 29.03., VFA 10.04. sowie GR 26.04.06.

    Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass es im Grunde darum gehe, die Stadtwerke, die GWG, die HGE und die TMG enger zu verzahnen, Synergie-Effekte zu nutzen und die Steuerung und „Oberaufsicht“ dieser Betriebe in die Hände eines eigenen Unternehmens zu legen.

    Die Verwaltung sei vom Nutzen dieses Modells überzeugt: Durch die Bündelung von Querschnittsaufgaben (u. a. Personalmanagement, Finanz- und Rechnungswesen, EDV, Marketing, Einkauf) seien Einsparungen im siebenstelligen Bereich möglich. Ein zentrales Controlling, die Stärkung der Kernkompetenzen in den einzelnen Gesellschaften und die Entwicklung einheitlicher Strategien würden auch höhere Gewinne in Aussicht stellen. Somit könnten Freiräume für neue Aktivitäten und Investitionen geschaffen werden, die bisher immer wieder auf die lange Bank geschoben wurden.

    Außerdem könne der Gemeinderat wesentlich stärker Einfluss auf die Geschäfte der vier Unternehmen ausüben, als dies bisher der Fall war.

    Stadtrat Röther spricht sich im Namen der CDU-Fraktion gegen das Vorhaben aus, insbesondere wegen der befürchteten Folgekosten, des zu erwartenden Personalabbaus und da man keine Spareffekte sehe.

    Stadtrat Kaiser teilt mit, dass man sich fraktionsintern schwer getan habe und erst nach langer und intensiver Diskussion zu einem Mehrheitsvotum gekommen sei, das den Verwaltungsantrag befürworte.

    Stadtrat Prof. Dr. Geisen plädiert im Namen der FWV-Fraktion ebenfalls für das Verwaltungsvorhaben.

    Stadträtin Herrmann kann keine Sparpotentiale erkennen, außerdem sei die Stadt kein Konzern, sondern ein Gemeinwesen und müsse deshalb auch defizitäre Aufgaben übernehmen. Ferner sei es ungewöhnlich, dass der Oberbürgermeister zu gleich einer von drei Geschäftsführern würde. Deshalb könne ihre Fraktion dem Vorhaben mehrheitlich nicht zustimmen.

    Stadtrat Preisendanz spricht sich im Auftrag der FDP-Fraktion für die Holding aus.

    Stadtrat Vogt plädiert - anders als seine Fraktion - gegen die städtische Beteiligungsgesellschaft und begründet dies ausführlich (s. Anlage).

    B e s c h l u s s:
    1. Der Gründung der städtischen Beteiligungsgesellschaft „SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH“ wird zugestimmt.
    2. § 6 - Vertretung der Gesellschaft:
      (1) Die Gesellschaft hat mindestens zwei, höchstens drei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden.
    3. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH wird genehmigt.
    4. Der Anpassung der Gesellschaftsverträge der städtischen Tochtergesellschaften wird zugestimmt. Über die einzelnen Verträge wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen.
    5. Der Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall wird ebenfalls zugestimmt. Über die Änderung der Hauptsatzung wir zu einem späteren Zeitpunkt Beschluss gefasst.

    (18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

  2. Im Zusammenhang mit der Gründung der städtischen Beteiligungsgesellschaft sollen als Vorsitzender Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim sowie als weitere Geschäftsführer die Herren Johannes van Bergen und Hartmut Pawlitzki als Gründungsgeschäftsführer bestellt werden. Dabei ist den Betroffenen eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gem. §181 BGB zu erteilen.
    B e s c h l u s s:
    1. Der Gemeinderat stimmt der Bestellung der Geschäftsführer sowie der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot zu.
    2. Die Geschäftsführer werden auf die Dauer von drei Jahren berufen.

    (17 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen; Oberbürgermeister Pelgrim wegen Befangenheit abgetreten)

Meine Werkzeuge