§ 16 - Hochwasserschutz in der Salinenstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Schon bei kleineren Hochwasser-Ereignissen kann man regelmäßig beobachten, dass die Salinenstraße im Bereich der Henkersbrücke überflutet ist. Dies hat zur Folge, dass der Durchgangsverkehr über die Schwatzbühlgasse und die Neue Straße wieder zurück auf den nördlichen Teil der Salinenstraße geleitet werden muss. Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen und Belastungen sind bekannt.

Für einen Großteil der Hochwässer können diese Negativfolgen mit einer kleineren baulichen Maßnahme unterbunden werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine kleine Fußmauer, deren Höhe ca. 40 cm beträgt, in unmittelbarer Nähe des Kocherufers zu errichten. Damit würde der Tiefpunkt, der sich unter der Henkersbrücke befindet, weitgehend abgeschirmt. Die Länge der Mauer beträgt insgesamt ca. 30 m. Die Maßnahme verändert auch das Erscheinungsbild des Ufers bzw. der Straße. Der bisher offene Übergang zwischen Ufersaum und Kocher ist danach nicht mehr gegeben. Aus Sicht der Verwaltung bedeutet dies aber keinen stadtbildgestalterischen Qualitätsverlust.

Ein weiteres Problem ist das Parken unter der Henkersbrücke. Es werden Pkw auf einer schmalen Pflasterfläche zwischen Fahrbahnrand und den östlichen Widerlagern der Brücke abgestellt. Eine Legalisierung dieses Parkstreifens ist nicht möglich, da die Hochwassergefahr nach wie vor besteht. Gewichtiger erscheint hier der stadtbildpflegerische Aspekt, da es kein vorteilhafter Anblick ist, wenn unter den Brückenbogen Autos „hineingequetscht“ werden.

Die Verwaltung wird diese Fläche mit einigen Metallpollern absperren.


Stadtrat Neidhardt bittet, das Vorhaben mit der Feuerwehr abzustimmen, um die Möglichkeit nicht zu verbauen, dort einen direkten Zugang zum Kocher zu haben (für Schlauchboot-Einsätze, Ölsperren, Taucher und eine evtl. Wasserentnahme).

Bürgermeister Stadel sagt zu, die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall aus den o. g. Gründen zu beteiligen bzw. anzuhören und ihre Einwände ggf. zu berücksichtigen.

B e s c h l u s s:

Die o. g. Ausführungen der Verwaltung werden einstimmig – 19 – zustimmend zur Kenntnis genommen.

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