§ 4 - Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2006; hier: Erlass einer Rechtsverordnung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Auf Wunsch des Einzelhandels hat die TMG Touristik- und Marketinggesellschaft für das Jahr 2006 drei verkaufsoffene Sonntage beantragt:

  1. Aus Anlass des Haller Frühlings am 07. Mai für die gesamte Stadt
  2. aus Anlass des Jakobimarktes am 23. Juli für die Innenstadt und Steinbach
  3. aus Anlass des Haller Herbstes am 08. Oktober für die gesamte Stadt

Dies entspricht der Regelung im Jahr 2005. Die Öffnungszeiten wurden lediglich um eine Stunde vorgezogen. Die Läden können von 12:00 – 17:00 Uhr öffnen. Der Antrag wird mit den guten Erfahrungen der letzten Jahre begründet.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die Festsetzung von bis zu 4 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr durch die Stadt möglich. Die Landesregierung erwägt, dies auf 2 oder 3 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zu reduzieren. Bisher wurde noch keine Entscheidung getroffen. Das Wirtschaftsministerium hat aber signalisiert, dass festgesetzte Veranstaltungen durchgeführt werden können, falls im laufenden Jahr eine Änderung der Rechtslage eintreten sollte. Insofern steht dem Erlass der beigefügten Rechtsverordnung nichts entgegen.

Eine erneute Anhörung der betroffenen Institutionen hält die Verwaltung nicht für erforderlich, zumal deren Haltung hinreichend bekannt ist und es letztlich auf die politische Entscheidung des Gemeinderates ankommt.

Nach kurzer Aussprache plädiert Stadtrat Sakellariou zwar für die vorgeschlagenen verkaufsoffenen Sonntage, weist aber auf das künftige Problem hin, wenn das Land die Ladenschlusszeiten womöglich ganz aufheben sollte.

Stadträtin Nothacker spricht sich generell gegen verkaufsoffene Sonntage aus und sieht dies u. a. auch im Hinblick auf das diesjährige 850-jährige Jubiläum der Kirche St. Michael.

B e s c h l u s s:

Der vorgelegten Rechtsverordnung wird zugestimmt.

(25 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

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