§ 131 - Umbau und Neugestaltung des Brenzhauses; hier: Zustimmung nach der Erhaltungssatzung und Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bauantrag wurde Anfang September eingereicht, das Genehmigungsverfahren läuft noch. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Baugenehmigung voraussichtlich bis Ende Oktober erteilt werden; entgegenstehende Vorschriften oder Gründe sind nicht ersichtlich.

Es wurde eine erweiterte Nachbarbeteiligung durchgeführt; die Betroffenen haben keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhoben. Nachbarschützende Vorschriften sind nicht tangiert, insbesondere werden die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten.

Die Planunterlagen entsprechen den bisherigen Darstellungen und Erläuterungen der planenden Architekten im BPA bzw. Gemeinderat; auf diese Beratungen wird Bezug genommen.

Das Brenzhaus prägt das Stadtbild in erheblicher Weise, weshalb die Umgestaltung deshalb einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung darstellt. Für die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens und die Zustimmung nach der städtischen Erhaltungssatzung sind deshalb entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung der BPA bzw. der Gemeinderat zuständig.

Auf Vorschlag von Stadtrat Baumann wird heute kein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.

Architekt Kuhn erläutert die endgültig geplante Gestaltung, die dem Baugesuch zugrunde liegt, anhand einer Computeranimation mit Bildern aus verschiedenen Blickwinkeln.

Stadträte Lindner und Vogt sprechen sich im Namen ihrer Fraktionen grundsätzlich für das Vorhaben aus.

Stadtrat Baumann teilt mit, dass seine Fraktion bis zur Gemeinderatssitzung noch Beratungsbedarf habe und sich darüber klar werden müsse, ob diese moderne Glasfassade tatsächlich in die Mauerstraße passt.

Stadträtin Herrmann äußert ebenfalls noch Diskussionsbedarf in der Fraktion, stellt sich grundsätzlich aber positiv zu der neuen Fassadengestaltung des Brenzhauses.

Stadträtin Striebel-Döring ist der Auffassung, dass das Gebäude durch die Holzverstrebungen sehr wuchtig und massig wirke. Es sei die Frage, ob diese Streben in der geplanten Form notwendig seien.

Bürgermeister Stadel nimmt zu dem geplanten Vorhaben - im Vergleich zum bisherigen Gebäude - Stellung und begründet die vorgesehene Gestaltung.

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