TOP 8 - Gründung Windpark Ramersbach GmbH (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 299/24
Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in der öffentlichen Sitzung am 30.09.2024 der Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall an der Windpark Ramersbach GmbH zugestimmt.
Gegenstand der Beschlussfassung war ein Gesellschaftsvertragsentwurf, welcher die Beteiligung der Ahrtal-Werke GmbH von Anfang an vorsah. Die Gesellschaft soll jedoch zunächst als eine 100%-ige Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH gegründet werden. Die Beteiligungsoptionen der Ahrtahl-Werke GmbH sollen zu einem späteren Zeitpunkt greifen. Aus diesem Grund sind Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen, welche vom Gemeinderat zu beschließen sind.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte dem Gründungsvorgang vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderates über den geänderten Entwurf des Gesellschaftsvertrages bereits zugestimmt (siehe Anlage 2).
Vor diesem Hintergrund wird folgender Beschlussantrag gestellt.
Der Beschluss ist gem. § 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag „Windpark Ramersbach GmbH“
Anlage 2: Genehmigung des RP mit Auflage
Beschlussfassung:
Der Gründung der Windpark Ramersbach GmbH wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertages (siehe Anlage 1) zugestimmt.
(24 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)