TOP 4 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt ; hier: Bericht über einzelne Maßnahme im Jahr 2023 (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 291/24
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten (siehe § 213 TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).
Auf Wunsch des Gemeinderates wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.
Im Jahr 2023 wurde eine Umbuchung in Höhe von insgesamt 100.524,06 € durchgeführt. Die Umbuchung erfolgte für den nachstehenden Zweck:
Von der investiven Maßnahme 12130 „EDV-Anlage: Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen und Lizenzen“ wurden am 28.11.2023 100.524,06 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42710010 „Aufwendungen für EDV“ umgebucht.
Im Rahmen der Kommunalwahlen im Jahr 2024 wurden 120 Laptops mit spezieller Software beschafft. Der Kauf von 120 Laptops bezifferte sich auf 100.524,06 €.
Da die angeschafften Geräte einen Einzelpreis unter 1.000 € netto aufwiesen, mussten diese demzufolge aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abgebildet werden.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt von der Ausführung zu der aufgeführten Mittelumbuchung Kenntnis.
(ohne Abstimmung)