TOP 14 - Zuschüsse aus Restmitteln des Vereins zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten der Stadt Schwäbisch Hall e. V. (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 247/24

Sachvortrag:

Aus der Auflösung des Vereins zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten der Stadt Schwäbisch Hall e. V. ist ein Restbetrag von 28.206,81 € verblieben (Anlage 7).

Diese Mittel sollen entsprechend den bisherigen Zielen und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar für Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales, Sport, Tier- und Umweltschutz verwendet werden.

Folgende Anträge sind seit der letzten Beschlussfassung eingegangen:

 

 

Beantragter

Zuschuss

Empfohlener

Zuschuss

Nachhaltige Entwicklung SDGs e. V.

 

 

African Picnic Festival 2024

3.500,00 €

1.750,00 €

Faire Meile am 27.07.2024

2.500,00 €

2.000,00 €

Förderverein Stadtorchester Schwäbisch Hall e. V.

 

 

Beschaffung Beschallungsanlage und Marimbaphon sowie Probewochenende 2025

15.500,00 €

10.800,00 €

Evang. Kirchengemeinde St. Michael und St. Katharina

 

 

Brot und Wein für alle – 500 Jahre Brenz in Schwäbisch Hall

5.000,00 €

4.000,00 €

Kleines Theater Hall e. V.

 

 

Inszenierung „Balkonszenen“

6.000,00 €

5.000,00. €

Scharfe Radieschen e. V.

 

 

Finanzielle Unterstützung zum Betrieb des Umsonstladens

4.500,52 €

4.000,00 €

Verein Guter Anfang e. V.

 

 

Erhöhung des Zuschusses für das Hebammencafe 2024

656,00 €

656,00 €

 

Zu jedem Antrag ist auch eine Stellungnahme des städtischen Fachbereichs beigefügt.

Für das Jugendtheaterfestival 2025 wurde in der letzten Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten am 28.11.2022 ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € beschlossen. Die Mittel für diesen Zuschuss wurden bei der Verteilung des Restvermögens bereits berücksichtigt und wird hier zur Kenntnisnahme angesprochen.

Anlagen:
Anlage 1: Nachhaltige Entwicklung SDGs – Anträge vom 05.06.2024 und 24.06.2024 (nichtöffentlich)
Anlage 2: Förderverein Stadtorchester – Antrag vom 17.07.2024 (nichtöffentlich)
Anlage 3: Evang. Kirchengemeinde St. Michael und St. Katharina – Antrag vom 23.09.2024 (nichtöffentlich)
Anlage 4: Kleines Theater Hall e. V. - Antrag vom 24.09.2024 (nichtöffentlich)
Anlage 5: Scharfe Radieschen e. V. - Antrag vom 10.10.2024 (nichtöffentlich)
Anlage 6: Verein Guter Anfang e. V. - Antrag vom 18.10.2024 (nichtöffentlich)
Anlage 7: Stand verfügbare Restmittel

Beschlussfassung:

1. Aus Restmitteln des Vereins zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten der Stadt Schwäbisch Hall e. V. werden die o. g. Zuschüsse entsprechend den Empfehlungen der Verwaltung bewilligt.

2. Der in der Mitgliederversammlung vom 28.11.2022 beschlossen Zuschuss an die Freilichtspiele Schwäbisch Hall für das Jugendtheaterfestival 2025 wird zur Kenntnis genommen.

(23 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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