TOP 6 - 1) Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe und Abwasserbeseitigung 2022; 2) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall 2022; 3) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe und Abwasserbeseitigung 2022 und Entlastung der Betriebsleitung (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 264/24

Sachvortrag:

1) Prüfbericht (Schlussbericht) über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Schwäbisch Hall

Der Gemeinderat hat am am 04.10.2023 mit Verweis auf den Haushaltszwischenbericht, welche in der Sitzung am 26.07.2023 vorgetragen wurde, den Jahresabschluss 2022 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Gesamtergebnis der örtlichen Prüfung:

„Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Schwäbisch Hall war nach § 110 Abs. 1 GemO vom Fachbereich Revision daraufhin zu prüfen, ob

• bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
• die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
• der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
• das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Schwäbisch Hall wurden vom Fachbereich Revision in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen zur Rechnungslegung des Kartenverkaufs im Zuge der Integration des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wurden im Bericht dargestellt. Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde in mehreren Punkten nicht eingehalten und widerspricht damit den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Feststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.“

29.07.2024 Susanne Bauer


Prüfbericht (Schlussbericht) über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Eigenbetriebe Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung

In der Sitzung am 04.10.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse 2022 des Eigenbetriebs Friedhöfe und Werkhof und  in der Sitzung am 18.12.2023 den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen.

Eigenbetrieb Friedhöfe_Gesamtergebnis der örtlichen Prüfung:

„Der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe wurde vom Fachbereich Revision nach § 111 Abs. 1 i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind im vorliegenden Prüfbericht dargestellt.
Unbeschadet der im Bericht enthaltenen Feststellungen ergab die Prüfung keine Anhaltspunkte, die der nach § 16 Abs. 3 Nr. 3 EigBG zu treffenden Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022 entgegenstehen.

Der Fachbereich Revision empfiehlt die Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 3 EigBG.“

28.02.2024 Katja Urich


Eigenbetrieb Werkhof_Gesamtergebnis der örtlichen Prüfung:

„Der Jahresabschluss des Werkhofs Schwäbisch Hall wurde vom Fachbereich Revision nach § 111 Abs. 1 i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind im vorliegenden Prüfungsbericht dargestellt.
Unbeschadet der im Bericht enthaltenden Feststellungen ergab die Prüfung keine Anhaltspunkte, die der nach § 16 Abs. 3 Nr. 3 EigBG zu treffenden Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022 entgegen stehen.“

Der Fachbereich Revision empfiehlt die Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 3 EigBG.

28.02.2024 Christine Preuninger


Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung_Gesamtergebnis der örtlichen Prüfung:

„Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde vom Fachbereich Revision nach § 111 Abs. 1 i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind im vorliegenden Prüfbericht dargestellt.

Unbeschadet der im Bericht enthaltenen Feststellungen ergab die Prüfung keine Anhaltspunkte, die der nach § 16 Abs. 3 Nr. 3 EigBG zu treffenden Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022 entgegen stehen.“

18.04.2024 Christine Preuninger


Die Prüfberichte werden von Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Revision erläutert. 

Die in den Prüfberichten enthaltenen Feststellungen und/oder Beanstandungen werden von der Verwaltung nicht vollumfänglich geteilt. Für Fragen zu einzelnen Sachverhalten stehen die Leiter der betroffenen Fachbereiche während der Beratung zur Verfügung.

Anlage: Schlussbericht 2022

Beschlussantrag:

siehe: Beschlussantrag

 

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