TOP 3 - Radverkehr in den Innenstadt-Fußgängerzonen; hier: Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion vom 08.10.2024 (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 1.zu242/24
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 08.10.2024 beantragt die SPD Gemeinderatsfraktion:
1.) Über einen Pilotzeitraum zwischen dem 01.01.-30.06.2025 werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ in der Fußgängerzone zwischen Spitalbach, Henkersbrücke, Haalstraße und Hafenmarkt, auf dem Marktplatz sowie innerhalb der Ladenstraßen im Kocherquartier
einschließlich Bonhoefferplatz und Eventplatz entfernt und ausschließlich für den Fußgängerverkehr freigegeben.
2.) Im Juni 2025 soll ein runder Tisch mit Vertretern der Verwaltung, Gemeinderat, hall aktiv, ADFC, des aktuell in Planung befindlichen Vereins für Fußverkehr, Barrierefrei Schwäbisch Hall und weiteren Interessensvertretern das Ergebnis der Pilotmaßnahme bewerten und im Gemeinderat vortragen.
Die Begründung ist dem in Anlage 1 beigefügten Antrag zu entnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr ist wesentlicher Baustein einer Strategie der Stadt Schwäbisch Hall als fahrradfreundliche Kommune. Im Radverkehrskonzept von 2012 steht auf S.166: „Als weitere Beschilderung ist in Schwäbisch Hall bereits die vorbildliche Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone umgesetzt. Die Radverkehrsverbindungen sind bis auf wenige Ausnahmen durch die Altstadt möglich.“
Zentrale Hauptrouten des städtischen Radverkehrsnetzes, teilweise in Deckung mit den kreis- und landesweiten Radnetzen, führen in der Innenstadt durch die im Antrag genannten Fußgängerzonen und sind zum Teil entsprechend ausgeschildert.
Auch im Rahmen der Bestandsanalyse Radverkehr für das gerade verabschiedete Mobilitätskonzept 2035 „Gemeinsam mobiler“ wird auf S. 98 festgestellt:
„Die Fußgängerzone in Schwäbisch Hall ist durchgängig für den Radverkehr freigegeben. Eine zeitliche oder räumliche Eingrenzung dieser Freigabe besteht nicht. Es sind somit auch innerhalb der Altstadt alle wichtigen Ziele im Radroutennetz per Fahrrad erreichbar. Zudem sind viele Einbahnstraßen im Stadtgebiet bereits für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, manche Einbahnstraße – die ebenso geeignet scheinen – dürfen allerdings nicht in Gegenrichtung befahren werden (z.B. Katharinenstraße). Die Möglichkeit, die es dem Radverkehr gestattet, entgegen der Einbahnstraßen zu fahren gilt es konsequent auszubauen, um für den Radverkehr unnötige Umwegefahrten zu reduzieren.“
Auch die Stadtverwaltung bedauert das Fehlverhalten einzelner Radfahrender sowie den Umstand, dass zeitlich und örtlich begrenzte Kontrollen offenbar nicht ausreichen, um das unangepasst schnelle Radfahren Einzelner vollständig zu unterbinden.
Dennoch empfiehlt die Stadtverwaltung, in den Straßen der Innenstadt weiterhin auf ein rücksichtsvolles Miteinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern zu setzen, da die Sperrung einzelner im Antrag genannter Straßenzüge wichtige Hauptrouten im Radverkehrsnetz ohne Alternative unterbrechen würde und damit eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Radverkehrs zur Folge hätte.
Unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des ADFC vom 03.11.2024 an Mitglieder des Gemeinderats wird vorgeschlagen, zunächst den unter Pkt. 2.) beantragten Runden Tisch aufzugreifen und durchzuführen. Hierzu wird der nachfolgend modifizierte Beschlussantrag unterbreitet.
Begleitend wird die Stadtverwaltung kommunikative Maßnahmen zur Sensibilisierung der Radfahrenden umsetzen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion vom 08.10.2024
Anlage 2: Präsentation
Beschlussfassung:
a) weitergehender Antrag der SPD-Fraktion vom 08.10.2024 (Anlage 1):
1. Über einen Pilotzeitraum zwischen dem 01.01.-30.06.2025 werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ in der Fußgängerzone zwischen Spitalbach, Henkersbrücke, Haalstraße und Hafenmarkt, auf dem Marktplatz sowie innerhalb der Ladenstraßen im Kocherquartier einschließlich Bonhoefferplatz und Eventplatz entfernt und ausschließlich für den Fußgängerverkehr freigegeben.
2. Im Juni 2025 soll ein runder Tisch mit Vertretern der Verwaltung, Gemeinderat, hall aktiv, ADFC, des aktuell in Planung befindlichen Vereins für Fußverkehr, Barrierefrei Schwäbisch Hall und weiteren Interessensvertretern das Ergebnis der Pilotmaßnahme bewerten und im Gemeinderat vortragen.
(3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
D. h. der Antrag wurde abgelehnt.
b) Beschlussantrag gemäß Sitzungsvorlage:
Im 1. Quartal 2025 soll ein runder Tisch mit Vertretern der Verwaltung, Gemeinderat, hall aktiv, ADFC, des aktuell in Planung befindlichen Vereins für Fußverkehr, Barrierefrei Schwäbisch Hall und weiteren Interessensvertretern die Vereinbarkeit von Fuß- und Radverkehr in den Innenstadt-Fußgängerzonen bewerten und im Gemeinderat vortragen.
(15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)