TOP 2.4 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-05 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandbauernfeld- Südost - Tüngental“; hier: Auslegungsbeschlüsse zum Bebauungsplan - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 199/24

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2023 (§ 181, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 09.08.2023 im Zeitraum 16.08.2023 bis 16.09.2023.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 15.07.2024 (Anlage 8) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Ortschaftsrat Tüngental berät die Vorlage in seiner Sitzung am 12.09.2024. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 23.09.2024 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 zugestimmt (5 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen).

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:1500, Klärle GmbH, 15.07.2024
Anlage 2: Textteil zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 15.07.2024
Anlage 3: Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 15.07.2024
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 15.07.2024
Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), Klärle GmbH, 15.07.2024
Anlage 6: Blendgutachten, SolPEG GmbH, 26.03.2024
Anlage 7: Vorhaben- und Erschließungsplan, Klärle GmbH, 15.07.2024
Anlage 8: Abwägungstabelle, Klärle GmbH, 15.07.2024
Anlage 9: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 15.07.2024

Beschlussfassung:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 (7) BauGB gemäß Anlage 8 beschlossen.

2. Auslegungsbeschlüsse
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-05 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandbauernfeld- Südost - Tüngental“

Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2011-05 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandbauernfeld- Südost - Tüngental“ wird gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 15.07.2024/26.03.2024 (Anlagen 1-7) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet gem. § 3 (2) BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbar­gemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-05 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandbauernfeld- Südost - Tüngental“

Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-05 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandbauernfeld- Südost - Tüngental“ wird gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 15.07.2024/26.03.2024 (Anlagen 1-7) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet gem. § 3 (2) BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarge­meinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB).

(14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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