TOP 27 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zur Sitzungsankündigung: Gemeinderat (15.05.2024)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 138/24
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussfassung:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(einstimmig - 30)