TOP 14 - Förderprogramm „Soforthilfe Ukraine“: Weiterleitung der Fördermittel an die AWO (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 61/24
Sachvortrag:
Das Land Baden-Württemberg hat das Förderprogramm „Soforthilfe Ukraine für das Integrationsmanagement“ (siehe Gemeinderatssitzung vom 5.10.2022) um zwei Jahre verlängert. Zuwendungsempfänger für das Förderprogramm ist der Landkreis Schwäbisch Hall, der die Mittel anteilig an die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall weiterleitet. Für die Förderperiode bis Dezember 2025 erhält die Verwaltungsgemeinschaft 73.973,50 EUR pro Jahr.
Die Fördersumme wird an die AWO weitergeleitet, welche das Integrationsmanagement für die Verwaltungsgemeinschaft durchführt. Die Summe ermöglicht es, die lokale Soforthilfe aufzustocken und folgende Stellen zu schaffen:
1) 75 % VZÄ für die Aufstockung des regulären Integrationsmanagements
2) 33 % VZÄ für einen Integrationslotse oder eine Integrationslotsin
Die Personalkosten werden durch die Fördersumme gedeckt. Die entstehenden Sach- und Gemeinkosten werden von der Verwaltungsgemeinschaft getragen.
Anlage: Förderprogramm Land Baden-Württemberg
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt der Weiterleitung der Fördersumme von 73.973,50 EUR jährlich aus dem Landes-Förderprogramm „Soforthilfe Ukraine“ an die AWO zur Einrichtung zusätzlicher Stellen im Integrationsmanagement zu.
(einstimmig - 28)