TOP 12 - Kauf einer Photovoltaik-Anlage (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 23/24
Sachvortrag:
Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2026 auf städtischen Dächern so viel Photovoltaik-Strom zu erzeugen, wie in den städtisch genutzten Gebäuden verbraucht wird. Für die Errichtung von eigenen Anlagen wurden im Haushaltsplan 2023 400.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Dächer der Gemeinschaftsschule und der Realschule Schenkensee sind auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit geeignet für die photovoltaische Stromerzeugung. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben die Ausschreibung, Planung und Bauüberwachung von zwei Photovoltaik-Anlagen mit je ca. 225 kW elektrischer Leistung übernommen.
Das Ausschreibungsergebnis lag bei 795 €/kWP zzgl. MwSt. Auf Grund angefallener Zusatzkosten erhöhte sich der Preis geringfügig auf ca. 816 €/kWP. Für die Dienstleistung der Stadtwerke wird ein Aufschlag von 10 Prozent vereinbart.
Insgesamt werden mit den beiden Anlagen ca. 450.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt. Dies entspricht ca. 13 Prozent des städtischen Stromverbrauchs und vermindert den CO2-Ausstoß um ca. 185 Tonnen auf Basis des derzeitigen bundesweiten Strommixes. Mit diesen beiden Anlagen werden mehr als 50 Prozent des aktuellen städtischen Stromverbrauchs durch Photovoltaik-Strom von eigenen Dächern gedeckt.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen übernimmt die Stadt eine der beiden Anlagen. Der erzeugte Strom wird hausintern verbraucht und nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Auf Grund des hohen Eigenverbrauchanteils wird eine Amortisation der Anlage in weniger als sieben Jahren erwartet.
Für das aktuelle und für die kommenden Jahre ist geplant, weitere Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten.
Beschlussfassung:
Die Stadt übernimmt von den Stadtwerken eine Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäude Tüngentaler Straße 94 mit einer Leistung von 224,84 kWP.
Der Gesamtpreis liegt bei 240.175,82 € brutto.
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 beim Produktsachkonto 21100420-78312000, Maßnahme 19021 zur Verfügung. Die Mittel werden per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2024 übertragen.
(30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)