TOP 2 - Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Abteilungskommandanten West (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 30/24

Sachvortrag:

Am 13.12.2023 hat die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall, Abteilung West, die Abteilungsversammlung durchgeführt. Die Einladungen wurden fristgerecht versandt. Unter TOP 9 und 10 waren die Wahlen des ehrenamtlichen Abteilungskommandanten West und seiner Stellvertreter anberaumt. Die Amtszeit des seitherigen Abteilungskommandanten endete am 01.01.2024

Für diese Wahl ist gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 4 Feuerwehrsatzung ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschrieben. Innerhalb der 10-tägigen Frist vor der Versammlung hat Herr Christof Peikert als Abteilungskommandant sowie Herr Steffen Adler und Herr Sebastian Stöcker als stellvertretende Abteilungskommandanten ihr Interesse bekundet. Alle Kandidaten erfüllen die Voraussetzungen nach § 8 Feuerwehrgesetz und § 10 Feuerwehrsatzung.

Die Wahl wurde geheim durchgeführt, Kommandant Sven Kipphardt stellte zuvor die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Jeder Wahlberechtigte hatte eine Stimme je Funktion zu vergeben.

Gewählt wurde als Abteilungskommandant West Herr Christof Peikert. Als Stellvertreter wurden die Herren Sebastian Stöcker und Steffen Adler gewählt.

Gegen die Wahl kann nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz binnen einer Woche von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Ablauf der Einspruchsfrist war am 20.12.2023. Innerhalb der Frist sind keine Einsprüche eingegangen.

§ 8 Feuerwehrgesetz und § 10 Feuerwehrsatzung sehen nach Zustimmung des Gemeinderates die Bestellung der Gewählten durch den Oberbürgermeister vor.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der Wahl des ehrenamtlichen Abteilungskommandanten Herrn Christof Peikert sowie den Stellvertretern Herrn Sebastian Stöcker und Herrn Steffen Adler vom 13.12.2023 zu.
(einstimmig - 30)

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