§ 113 - Aufstellung des Bebauungsplans "Hübscher Weg"; hier: Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Firma Stauch, Kupferzell, als Grundstückseigentümerin (öffentlich)
Sachvortrag:
Das Areal des ehemaligen Evang. Jugendheimes am „Hübschen Weg“ wurde vor einiger Zeit von einem privaten Investor erworben. Dieser hat verschiedene Varianten der Bebauung im Hinblick auf die städtebauliche Einpassung und die wirtschaftliche Verwertung untersucht.
Nach vielen Gesprächen mit den direkt betroffenen Anliegern und der Bauverwaltung konnte eine konsensfähige Lösung entwickelt werden, die im Grundsatz dem bisher gültigen Bebauungsplan entspricht und sowohl von den Anliegern als auch von der Verwaltung akzeptiert werden kann. Die Änderung der überbaubaren Flächen und eine Präzisierung der Höhenlage der Gebäude, vor allem im südlichen Bereich, machen jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Nachdem bei dieser Maßnahme primär die Interessen des Grundstückseigentümers betroffen sind, bietet sich hier das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das geplante stadtnahe Wohnbauprojekt in diesem Rahmen zu realisieren.
Stadträtin Niemann spricht sich gegen das Vorhaben aus, weil deshalb ein kapitaler, unter Naturschutz stehender Lindenbaum gefällt werden müsse.
Die Firma Stauch, Grundstückseigentümerin des Areals des ehemaligen Evang. Kindertagheimes am „Hübschen Weg“, wird autorisiert, dem Gemeinderat einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan für die Realisierung ihres Wohnbauprojektes vorzulegen.
(31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)