§ 112 - Planfeststellungsverfahren "Kreisstraße 2576"; hier: Aus- und Neubau zwischen der B 14 und B 19 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Aus- und Neubau der K 2576 hat die Planfeststellungsbehörde die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Die Stadt kann zu den vorgelegten Plänen eine Stellungnahme abgeben und nochmals ihre Anregungen und Wünsche zur Straßenplanung vorbringen.

Am 01.10.2003 hatte der Gemeinderat die Planung zum Ausbau der K 2576 zwischen B14 und B19 grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Planungsträger wurde aufgefordert, das Vorhaben im Bereich der Ortslage Wackershofen mit Blick auf mögliche Optimierungspotenziale zu untersuchen. Im Besonderen wurde angeregt, eine Überquerung der Bahntrasse bei Neuhofen planerisch zu untersuchen.

Zu den Inhalten der Planfeststellungsunterlagen wird wie folgt Stellung genommen:

  1. Wackershofen Die Planfeststellung hat keine grundlegende Änderung der Trassenführung im Bereich Wackershofen zum Inhalt. Die Bushaltestelle ist im Bereich der neuen Einmündung der ehemaligen Kreisstraße in die Westumfahrung vorgesehen. Für die Bürgerschaft bedeutet diese Platzierung einen Mehrweg von 220 m. Der Schallschutz soll in Form eines 3 m hohenLärmschutzwalles erfolgen. Der Wall beginnt ca. 100 m vor der Ortslage von Wackershofen und endet im Bereich der Straßeneinmündung zur ehemaligen K2576. Den Anregungen, die Trassierung in diesem Bereich nochmals zu untersuchen, ist der Planungsträger offensichtlich nicht nachgekommen. Es ist anzunehmen, dass die Mehrkosten von 5,6 Mio. DM (Stand 2002) zu hoch sind, zumal die Lärmwerte für Wackershofen eingehalten werden. Dem Wunsch der Bürgerschaft, die Straßentrasse weiter von Wackershofen abzurücken, wurde demnach nicht entsprochen. Falls der Planungsträger weiterhin bei der jetzt vorgeschlagenen Trasse bleibt, ist zu fordern, dass er eine Fußgängerbrücke über die Bahnlinie zur Ortsmitte von Wackershofen in seine Planung und Finanzierung aufnimmt. Dadurch würden den Wackershofenern erheblich kürzere Wege zur Bushaltestelle ermöglicht. Die Lage der Fußgängerbrücke liegt in etwa auf der Höhe der jetzt geplanten Bushaltestellen am Eingang der ehemaligen K2576.
  2. Reiterhof In diesem Bereich wurde die Trassierung der Straße auf Wunsch des Gemeinderates und der betroffenen Vereine um ca. 30 m nach Westen verschoben. Mit dieser Straßenführung sind die betroffenen Anlieger (Reiterhof, Stadt) einverstanden.
  3. Anbindung an die B14 Die Anbindung an die Bundesstraße ist folgerichtig und lässt ggf. später eine Verlängerung über die Daimlerstraße zur B19 zu.
  4. Bushaltestelle Neuhofen Die bisherige Haltestelle auf der K2576 im Bereich Neuhofen wird aufgegeben. Ein Ersatz ist in den Planunterlagen nicht dargestellt. Es wird vermutet, dass die Bushaltestelle im Bereich der Einmündung zur K2577 Richtung Sülz liegen soll. Für die Bewohner von Neuhofen besteht die Möglichkeit, westlich der geplanten Trassierung auf einem neu gebauten Feldweg bis zur Unterführung am nördlichen Schleifbach zu gelangen. Dann kann über die alte Straßentrasse der K2576 die Bushaltebucht bei Sülz erreicht werden. Für die Neuhofener bedeutet dies eine Verschlechterung. Der skizzierte Weg ist ein Umweg von ca. 300 m. Eine Querung im Bereich der bisherigen Bushaltestelle ist nicht möglich. Die Benutzung der ehemaligen K2576 ist ebenfalls risikoreich, da dieser Abschnitt keinen straßenbegleitenden Gehweg aufweist.
  5. Bushaltestelle Schafbrunnenweg Es wird davon ausgegangen, dass diese Haltestelle erhalten bleibt. Leider beabsichtigt der Planungsträger, den angrenzenden Parkplatz, der häufig von Besuchern benutzt wird, zu rekultivieren. Aus Sicht der Verwaltung spräche viel dafür, dieses Parkplatzangebot zu erweitern, um eine bessere Versorgung der Naherholungssuchenden zu gewährleisten. Verkehrstechnisch wäre diese Lösung konfliktfrei.
  6. Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen westlich der Tennisanlage bzw. des Reiterhofs und des Waldkindergartens Die o. g. Erschließung ist nach den vorliegenden Planunterlagen nicht sichergestellt. Für die Landwirtschaft besteht lediglich die Möglichkeit, die Neutrassierung der K2576 im Bereich der Stadtgärtnerei über die geplante Brücke zu überqueren und dann einen befestigten Schotterweg entlang des Bachlaufes zu nutzen. Diese Lösung ist nicht befriedigend. Es wird vorgeschlagen, parallel zur neuen Trasse der K2576 einen Feldweg zu bauen, der von der Brücke bis zur südlich gelegenen Querungsstelle des Baches reicht. Dieser kann dann auch für den Waldkindergarten verwendet werden, den man bisher nur über den landwirtschaftlichen Weg zwischen der Reitanlage und der Stadtgärtnerei erreichen konnte . Mit der vorgeschlagenen Lösung werden beide Nutzer zwar nicht besser, aber zumindest gleichwertig versorgt.
  7. Informationsbucht für Lkw-Fahrer Es wird angeregt, eine solche Bucht vor der Einmündung in die B14 vorzusehen. Diese Einrichtungen haben sich im gesamten Stadtgebiet bewährt und reduzieren den Suchverkehr. Es sollte bei der Planung darauf geachtet werden, die Wegestrecken der Amphibien, die in diesem Bereich auftreten und auf die bei der Planung Rücksicht genommen wurde, nicht zu stören.
  8. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Diese kann im Grundsatz akzeptiert werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden folgende Anregungen vorgebracht: Im Bereich des Freilandmuseums Wackershofen ist als Ausgleich eine Obstbaumwiese in einem sog. Kaltluftsee vorgesehen. Erfahrungsgemäß haben die Ostbäume in diesem Bereich keine Entwicklungsmöglichkeiten. Es sollte überprüft werden, inwieweit eine Änderung der Standorte vorgenommen werden kann. Westlich des Reiterhofes zur freien Landschaft hin ist die Umwandlung einer Ackerfläche in eine Frischeglatthaferwiese vorgesehen. Solche Wiesen brauchen einen ausgeprägt feuchten Untergrund, der in diesem Bereich jedoch nicht realisiert werden kann, da südlich ein Entwässerungsgraben vorbeiführt. Erfahrungsgemäß wird diese Fläche stark entwässert, so dass der angestrebte Nutzungszweck bezweifelt werden muss. Die Ausgleichsmaßnahmen sind häufig auf Flächen vorgesehen, die sich derzeit noch in städtischem Eigentum befinden. Darüber hinaus ist im Plankonzept lediglich eine 2-jährige Pflege und Entwicklungszeit für die Ausgleichsflächen dargestellt. Die Verwaltung regt an, dass der Landkreis auf jeden Fall sämtliche Ausgleichsflächen in sein Eigentum übernimmt. Weiterhin wird angeregt, die Dauer der Pflegezeit auf mind. 10, besser 20 Jahre, zu verlängern. Dieser Zeitrahmen ist im Interesse eines nachhaltig wirksamen Ausgleichs erforderlich.
  9. Der landschaftspflegerische Begleitplan zum Gesamtprojekt sollte in qualitativer Hinsicht überarbeitet werden. Als Beispiel sind folgende Punkte zu nennen: Im Bereich der Neutrassierung der K2576 in die B14 werden im Zuge des Ausbaus eine Reihe frisch gepflanzter straßenbegleitender Bäume entfernt. Ein Ersatz ist nicht vorgesehen. Hier ist zu fordern, dass die Bäume zumindest in gleicher Anzahl wieder als straßenbegleitende Bepflanzung gesetzt werden. Es bietet sich an, die jeweiligen Einmündungsbereiche der Straßenanbindung an die Neutrassierung mit geeigneten großkronigen Laubbäumen zu markieren. Das Gleiche gilt für die Brückenbauwerke bzw. die Anbindung der landwirtschaftlichen Wege. Der Planungsträger sollte etwas mehr Sensibilität für die Belange der Grünordnung aufbringen.

Stadtrat Kaiser gibt zu bedenken, dass die betroffenen Ortschaften durch die Straße an Wohnqualität verlieren werden. Außerdem klage das Diak über den Lärm der B 19. Nach der neuen Standort-Diskussion für eine Zentralklinik könne diese offenbar aber nicht nahe genug an der Autobahn bzw. an einer stark befahrenen Bundesstraße liegen und das Thema „Lärm“ zähle jetzt plötzlich nicht mehr.

Ferner spricht er in diesem Zusammenhang die Flurbereinigung Gailenkirchen an.

Die SPD-Fraktion sei grundsätzlich gegen diese Straße.

Stadtrat Reber teilt mit, dass sich die CDU für den Verwaltungsantrag ausspreche.

B e s c h l u s s:
  1. Das Planwerk wird im Grundsatz in der vorliegenden Form zustimmend zur Kenntnis genommen.

    (21 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen)

  2. Nach wie vor regt der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall an, die Trassierung im Bereich Wackershofen nochmals zu untersuchen. Sofern keine Änderung der Trassierung durchsetzbar ist, wird gefordert, eine Fußgängerbrücke über die Bahnlinie zur Erschließung der Ortslage von Wackershofen in die Planung mit einzubeziehen.
  3. Es wird angeregt, im Bereich der Einmündung der Neutrassierung der K2576 an die B14 eine Informationshaltebucht vorzusehen.
  4. Die ÖPNV-Versorgung des Weilers Neuhofen bedarf einer deutlichen Verbesserung. Der Planungsträger wird aufgefordert, Möglichkeiten zu untersuchen, die Bewohner von Neuhofen auf kürzerem Weg konfliktfrei an die Bushaltestelle heranzuführen.
  5. Der Planungsträger wird aufgefordert, den Naherholungsparkplatz im Bereich des Schafbrunnenweges nicht zurückzubauen.
  6. Er wird ferner aufgefordert, für eine deutlich bessere Erschließung des Waldkindergartens und der landwirtschaftlich genutzten Fläche westlich der Sportanlagen im Bereich Teurershof zu sorgen.
  7. Die Stadt Schwäbisch Hall geht davon aus, dass der Planungsträger die Grundstücke, die für Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, erwirbt und langfristig ihre Pflege übernimmt.
  8. Den im Anhörungsverfahren geäußerten Belangen des Reit- und Fahrvereins (Widerspruch des 2. Vereinsvorsitzenden Ulrich Mix vom 11.07.2005) soll Rechnung getragen werden (Sichtschutz für das Geländer des Brückenbauwerks 2 auf einer Mindesthöhe von 2 m/ Abstimmung des Lärmschutzwalls hinsichtlich Höhe, Profil und Bepflanzung im Detail mit dem Reit- und Fahrverein). (Punkte 2 - 8: 26 Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen)
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