§ 87 - Krankenhausplanung; hier: Standortvorschlag der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die ursprünglichen Planungen zur Standortauswahl für den Neubau des Diakoniekrankenhauses konnten nach verschiedenen Gesprächsrunden und der Beteiligung der entsprechenden Stellen des Landes im Jahr 2003 einvernehmlich abgeschlossen werden. Die Stadtverwaltung hatte hierzu eine umfangreiche und fundierte Standortuntersuchung vorgelegt. Das Sozialministerium als Oberste Landesbehörde für das Krankenhauswesen, die Oberfinanzdirektion als krankenhausfachliche Beratungsstelle, das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Raumordnungsbehörde und die Verwaltung der Stadt hatten sich auf der Basis dieser Untersuchung einhellig für einen potentiellen Neubau des DIAK am Standort Hessental (westlich des Solparks, nördlich der Bühlertalstraße) ausgesprochen.

Die Verwaltungsleitung des DIAK hatte dieses Ergebnis im Rahmen einer Klausurtagung intern erörtert. Der Verwaltungsrat beschloss daraufhin einstimmig, den o. g. Standort in Hessental den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Die Mitgliederversammlung stimmte dem Standort ebenso wie der Gemeinderat im November 2003 zu. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die weiteren Schritte zur Umsetzung eines Neubaus an dieser Stelle einzuleiten.

In der Folgezeit gab es neue Gespräche zwischen dem DIAK, dem Landkreis Hall und dem Hohenlohekreis. Zwischen diesen wurde eine Kooperation mit dem Ziel einer Neustrukturierung des Krankenhauswesens in den beiden genannten Landkreisen vereinbart.

Entsprechend einer zwischenzeitlich erstellten Machbarkeitsstudie (Büro Lohfert & Lohfert) muss für die beiden Landkreise nun ein neuer Standort für ein Zentralklinikum mit rd. 700 Betten und hochwertigen Einrichtungen zur Versorgung der Region gefunden werden. Zusätzlich zum Zentralklinikum soll an bestehenden Standorten (Künzelsau, Öhringen, Gaildorf) die wohnortnahe Versorgung in Form von „Portalen“ (mit 10 bis 15 Betten als Aufnahmeeinheit) sichergestellt werden. Crailsheim soll ein sog. „Portal Plus“ erhalten, welches vom Zentralklinikum ausgelagerte stationäre Versorgungsleistungen mit rd. 150 Betten übernehmen wird.

Die Stadt Schwäbisch Hall soll wegen der Nähe zum neuen Zentralklinikum kein Portal erhalten, d. h. die Kliniknutzung am bisherigen DIAK-Standort müsste komplett aufgegeben werden. Für diesen sieht die Studie künftig den Schwerpunkt „Alter“ mit den Bereichen geriatrische Rehabilitation, Demenz, Psychiatrie, psychiatrische Tagesklinik und Altenpflege.

Hinsichtlich des neu zu errichtenden Zentralklinikums wird die Standortfrage in der Machbarkeitsstudie nicht abschließend beantwortet, aber eine klare Vorauswahl getroffen. Grundsätzlich sehen die Gutachter einen Standort im Bereich zwischen Schwäbisch Hall, Waldenburg und Untermünkheim als sinnvoll an. Aus einer Bewertungsmatrix in dieser Machbarkeitsstudie geht Untermünkheim/ Übrigshausen mit 710 Punkten von maximal 1.000 erreichbaren Punkten als günstigster hervor, gefolgt von Schwäbisch Hall mit 650 und Waldenburg (Tal) mit 630 Punkten. Die Studie empfiehlt, diese Standorte unter Einbeziehung weiterer Entscheidungskriterien zu betrachten und zu überprüfen. Tatsache ist, dass bei dieser Ermittlung die Ziele und Grundsätze der Landesplanung unberücksichtigt bleiben. Auch wurden keine städtebaulichen Kriterien angelegt. Die wirtschaftliche Seite der Mikrostandorte (z. B. Vorleistungen für die technische Infrastruktur) wurden nicht bewertet. Die Auswirkung der geplanten K 2576-neu im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Standorte ist nicht in die Bewertung eingeflossen.

Der Kreistag Schwäbisch Hall hat dem medizinisch-strukturellen Konzept der Machbarkeitsstudie und den organisatorisch-wirtschaftlichen Ausführungen des Gutachters am 31.05.2005 zugestimmt. Es wurde beschlossen, die Standortfrage für das Zentralklinikum bis zum August 2005 abschließend zu untersuchen und zu präzisieren, wobei ein Platz „im Bereich“ der geplanten K 2576-neu gesucht werden soll.

Die Stadt Hall hat daraufhin erneut die Initiative ergriffen und alle theoretisch denkbaren Standorte im Bereich der K 2576-neu einer intensiven Prüfung unterzogen. Hierbei wurden, vergleichbar der seinerzeitigen DIAK-Standortuntersuchung, insgesamt 17 Einzelkriterien untersucht, gewichtet und bewertet. Es handelt sich dabei u. a. um die für eine Entscheidung wichtigen Parameter der Einbindung in die Verkehrssysteme (MIV, ÖPNV, Erreichbarkeit und Einzugsbereiche), die Technische Infrastruktur (Ver- und Entsorgung), die naturschutzrechtlichen Belange (z. B. Grünzüge, Grünzäsuren, Landschaftsbild etc.), die städtebaulichen Belange als Folge der Grundsätze der Landesplanung (Zentralitätswirkung, städtebauliche Einbindung, Wechselbeziehungen mit anderen Einrichtungen, Nähe zu bedeutenden Wohnstandorten etc.) sowie die Verfügbarkeit der Grundstücksflächen. Untersucht wurden nachfolgende Einzelstandorte:

INördlich Stuttgarter Straße, zwischen geplanter K2576-neu und Rinnener Sträßle
IIZwischen Teurershof und Gottwollshausen
IIIWestlich von Sülz
IVNördlich von Neuhofen
VZwischen Sülz und Suhlburg, Gewann Schnarrenberg
VINordöstlich von Gailenkirchen
VIIÜbrigshausen, Gewann Mühlacker
VIIINördlich von Übrigshausen
HessentalWestlich des Solparks, nördlich der Bühlertalstraße
Seitheriger Standort DIAKIm Tal an der B 19

Im Ergebnis ist festzustellen, dass einige Standorte von vorn herein ausgeschieden werden müssen, da es sich dabei um nicht-integrierte Plätze „auf der grünen Wiese“ handelt, die zu einer Zersiedelung und zu weiteren negativen Effekten der Siedlungsentwicklung führen würden. Nur vier Standorte können den besonders wichtigen Kriterien der Erreichbarkeit, der Zentralitätsbewertung, der Auswirkung auf bestehende Siedlungsbereiche und der Wechselbeziehungen mit anderen relevanten Einrichtungen entsprechen und auch alle anderen Kriterien erfüllen:

Es sind dies die Vorschläge I (47 Punkte), II (53 Punkte), Hessental (49 Punkte) sowie der bisherige DIAK-Standort (57 Punkte). Oberbürgermeister Pelgrim hat das Ergebnis dieser Untersuchung Herrn Landrat Bauer bereits in einem persönlichen Gespräch vorgestellt.

Fazit:

Um die berechtigten Belange der Stadt Schwäbisch Hall als im Landesentwicklungsplan ausgewiesenes Mittelzentrum zu wahren, kann eine Schwächung der Zentralitätsfunktion durch eine Verlagerung des Krankenhausstandortes vor die Tore der Stadt unter keinen Umständen hingenommen werden. Dies hätte zweifelsohne weitere negative Siedlungsentwicklungen zur Folge, die zu einer nachhaltigen Schwächung der Stadt (und damit des Landkreises) führen würden. Weitere nachteilige Aspekte wären ein höheres Verkehrsaufkommen, ein erhöhter Landschaftsverbrauch sowie der Verlust der wohnortnahen medizinischen Versorgung in Schwäbisch Hall.

Der Landkreis ist aufzufordern, den Grundsatz der Ansiedlung des Zentralklinikums in Hall bei allen weiteren Standortüberlegungen zur Geltung zu bringen. Da es auf der Gemarkung der Stadt mindestens vier Standortvorschläge gibt, die die Grundsätze zur Ansiedlung des regionalen Zentralklinikums voll und ganz erfüllen, gibt es keinen sachlichen und zwingenden Grund, von diesen Zielen und den Vorgaben der Landesplanung abzuweichen.

Stadträtin Rabe teilt mit, dass die CDU-Fraktion voll hinter einem Standort auf der Gemarkung Schwäbisch Hall stehe.

Sie dankt der Verwaltung für die guten, umfangreichen und übersichtlichen Unterlagen, mit der sich die Fraktion jetzt ausgiebig beschäftigen werde.

Stadtrat Vogt sieht den derzeitigen Standort des Diak keinesfalls schon als „gestorben“ an.

Auf jeden Fall müsse ein zentrales Krankenhaus auf Haller Gemarkung bleiben.

Stadtrat Baumann ist ebenfalls für die Vorschläge der Verwaltung.

Lt. Stadträtin Herrmann ist die Fraktion der Grünen grundsätzlich natürlich ebenfalls für einen Standort auf Markung Hall und für die Verwaltungsanträge. Sie spricht in diesem Zusammenhang auch die immer stärkere Zersiedlung der Landschaft an, der soweit wie möglich entgegengetreten werden müsse.

Stadtrat Preisendanz votiert gleichfalls vehement für die Vorschläge in der Sitzungsvorlage.

B e s c h l u s s :
  1. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall spricht sich grundsätzlich für einen Standort auf der Gemarkung der Stadt aus.
  2. Der Landkreis und das Evangelische Diakoniewerk werden aufgefordert, sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass bei der Standortfrage die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und der Landesplanung berücksichtigt werden und ein ggf. neu zu errichtendes Zentralkrankenhaus auf der Gemarkung der Stadt Schwäbisch Hall angesiedelt wird.
  3. In die weiteren Untersuchungen zur Standortfrage können aus der Sicht des Gemeinderats die folgenden 4 Vorschläge einfließen: I (nördlich der Stuttgarter Straße, zwischen geplanter K 2576-neu und Rinnener Sträßle) II (zwischen Teurershof und Gottwollshausen) Hessental (westlich des Solparks, nördlich der Bühlertalstraße) DIAK (bestehender Standort an der B 19)
(einstimmig - 36 -; Stadträtin Berroth wegen Befangenheit abgetreten)
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