§ 82/1 - Verschiedenes: Zunahme des innerörtlichen Schwerlastverkehrs durch die Autobahn-Maut; hier: Beschränkung der Ortsdurchfahrten auf 7,5 Tonnen - Antrag der CDU-Fraktion, Stadtrat Denz, vom 01.06.2005 - (öffentlich)
Sachvortrag:
Seit Einführung der Mautpflicht auf den Bundesautobahnen vermehren sich Klagen über eine krasse Zunahme des Schwerlastverkehrs auf Bundes- und Kreisstraßen, die parallel zur BAB verlaufen oder eine Abkürzung - wie in unserer Raumschaft - von der A 6/ E 5 zur A 7/ E 43 erlauben.
Zwar wurden Verkehrszählungen in Aussicht gestellt, jedoch zeigt die tägliche Praxis, dass sich am Friedhofsdreieck Fahrer von Sattelzügen aus allen Herren Ländern unschlüssig sind, ob sie dem Verlauf der B 19 Richtung Aalen folgen oder den Weg über die alte B 19/ L1060 Richtung Ellwangen bevorzugen sollen.
Wie dieser Tage im Haller Tagblatt berichtet wurde, verunglückte bereits ein Lkw in den frühen Morgenstunden in der Ortsdurchfahrt von Gelbingen, der eben diese Abkürzungsroute benutzte.
Am 31.05.2005 kam ein Fernsehbericht, dass für die B 9 zwischen Mainz und Worms eine Sperre für Lkw über 7,5 t erlassen wurde, um eben solche Missstände abzustellen.
Die entsprechende Sperrung von Straßen entlang der mautpflichtigen Autobahnen ist eine Praxis, die ich von meinen zahlreichen Reisen nach und durch Frankreich seit langem kenne. Lieferverkehr zu und von den Ortschaften ist selbstverständlich zugelassen.
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig mit dem Landkreis Kontakt aufzunehmen und das Verfahren zur Sperrung der B 19 und alten B 14/ L 1060 ab den entsprechenden Autobahnabfahrten zügig in die Wege zu leiten.