§ 79 - Sanierungsgebiet "Nördliche Kernstadt Froschgraben"; hier: Östliche Erweiterung (öffentlich)
Sachvortrag:
Das Sanierungsgebiet “Nördliche Kernstadt Froschgraben – Erweiterung“ wurde im vergangenen Jahr vom Gemeinderat beschlossen (s. GR vom 28.04.2004, § 54).
Teile der Weilervorstadt und der Bereich um Haalplatz und Schwatzbühlgasse werden durch die Erweiterung mit einbezogen. Anlass dafür waren Anregungen aus der Bevölkerung, den Umfang des Sanierungsgebietes so auszudehnen, dass sich weitere sanierungsbedürftige Gebäude mit Hilfe des Landesförderprogramms renovieren lassen.
Ein ähnlicher Tatbestand liegt um den Platz „Hinter der Post“ vor. Dieses Gebiet grenzt unmittelbar an das Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt Froschgraben – Erweiterung“ an und weist gleichfalls erhebliche Mängel bzw. eine Sanierungsbedürftigkeit auf. Hierzu zählen in erster Linie die desolate städtebauliche Situation „Hinter der Post“, einem der zentralen Plätze der Stadt, sowie verschiedener Wohn- und Geschäftsgebäude entlang der Blockgasse. Die notwendigen Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten können dann mit Unterstützung des Sanierungsprogramms wesentlich vereinfacht werden.
Um für die Beseitigung dieser offensichtlichen städtebaulichen Mängel Fördermittel zu erhalten, ist es erforderlich, das Sanierungsgebiet entsprechend zu erweitern. Ein Lageplan mit der vorgeschlagenen Erweiterungsfläche liegt vor.
Die Verwaltung muss beauftragt werden, die vorbereitende Untersuchung auf das beschriebene Gebiet auszudehnen und dann den Beschluss über die Erweiterung des Sanierungsgebietes vorzubereiten.
Die Ausführungen im Sachvortrag werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung erhält den Auftrag, die beschriebene Fläche in die Untersuchung des Sanierungsgebietes einzubeziehen.
(einstimmig - 34 -)