§ 31 - Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH am 800 MW-Gas-GuD-Kraftwerk der Trianel und der dafür zu gründenden Firma (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke sehen die dringende Notwendigkeit, sich bei der Beschaffung von Strom an neuen Kraftwerksprojekten zu beteiligen, weil dann unabhängig von (manipulierten) Börsenentwicklungen langfristig Strom von diesen Kraftwerken eingekauft werden kann, der eine sichere Kalkulationsgrundlage für den Vertrieb darstellt.

Die Stadtwerke wollen sich deshalb eine Leistung von 20 MW an einem geplanten 800 MW-Gas-GuD-Kraftwerk sichern und sich deshalb an der zu gründenden Firma „Trianel Power-Kraftwerk Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG“ beteiligen, die diese Anlage errichten soll. Da inzwischen Interessenbekundungen für insgesamt 900 MW vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass die angemeldeten 20 MW anteilig gekürzt werden. Der Aufsichtsrat hat am 15.12.04 und am 09.03.05 dem Konsortialvertrag und dem Gesellschaftsvertrag grundsätzlich zugestimmt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, diesen Verträgen ebenfalls zuzustimmen.

Die Verwaltung begrüßt die beabsichtigte Gesellschaftsgründung und die Beteiligung der Stadtwerke. Dies erhöht die Versorgungssicherheit, führt zu einer sichereren Kalkulationsgrundlage für die Strompreise und damit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, was unmittelbar der Haller Bevölkerung zugute kommt.

Näheres ist aus der Sitzungsvorlage Nr. II/10 für den Aufsichtsrat der Stadtwerke und den Entwürfen des Konsortialvertrags und des Gesellschaftsvertrags ersichtlich. Außerdem liegt eine Aufstellung über die Gesellschaften vor, die sich an dem Kraftwerksprojekt beteiligen wollen.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zum Konsortialvertrag und zur Beteiligung des Unternehmens an der zu gründenden „Trianel Power-Kraftwerk Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG“ entsprechend den vorgelegten Entwürfen erteilt.

(einstimmig - 35 -)

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