§ 4 - Flächennutzungsplan 8. Fortschreibung: Einspruch der Gemeinde Michelbach/Bilz gegen den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft SHA vom 19.07.2016 (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 19.07.2016 hat der Gemeinsame Ausschuss (GA) der Verwaltungsgemeinschaft die zweite erneute Auslegung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Konzentrationsflächen Windkraft) beschlossen.
Mit Schreiben vom 27.07.2016 hat die Gemeinde Michelbach gemäß § 60 Abs. 5 GemO Einspruch gegen den Beschluss der Verwaltungsgemeinschaft eingelegt. Dieser wird im Wesentlichen mit den bekannten und bisher mehrfach vorgebrachten Argumenten begründet. Der Einspruch liegt in vollem Umfang als Anlage bei.
Der Einspruch hat nach den Regelungen der GemO aufschiebende Wirkung und hemmt den weiteren Vollzug, d. h. dass die beschlossene, zweite erneute Auslegung derzeit nicht durchgeführt werden kann.
Über den Einspruch ist gemäß § 60 GemO im GA erneut zu beraten und zu beschließen. Dieser Einspruch kann abgewiesen werden, wenn der neue Beschluss mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der vertretenen Gemeinden, mindestens jedoch mit der Mehrheit aller Stimmen, gefasst wird.
Mit dem am 19.07.2016 gefassten Beschluss ist noch keine Rechtsänderung verbunden. Bei der am 19.07.2016 beschlossenen zweiten erneuten Auslegung handelt es sich um einen weiteren Schritt im laufenden Fortschreibungsverfahren. Dieser Schritt ist daher weder von besonderer Wichtigkeit noch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im Sinne des § 60 Abs. 5 GemO für die Gemeinde Michelbach. Diese erhält vielmehr durch die erneute Auslegung die Möglichkeit, umfassend zu der Planung Stellung zu nehmen. Die inhaltliche Abwägung der von Michelbach formulierten Bedenken ist im Zuge der Abstimmung über den Einspruch nicht erforderlich, sondern wird nach der Auslegung im Rahmen der Abwägung und des dann zu fassenden Beschlusses erfolgen.
Der Gemeinderat Rosengarten hat diese Sitzungsvorlagen am 12.09.2016 einstimmig zustimmend vorberaten.
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall berät diese Sitzungsvorlage am 05.10.2016 vor, der Gemeinderat Michelfeld am 28.09.2016. Die Gemeinderäte werden von ihren jeweiligen Gremien zu einer entsprechenden Stimmabgabe autorisiert.
Anlage: Einspruch Michelbach/Bilz
Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass die Stadt Schwäbisch Hall in der Sitzung des BPA vom 19.09.2016 (einstimmig) und in der Sitzung des Gemeinderat am 05.10.2016 (27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) die Zurückweisung des Einspruchs der Gemeinde Michelbach beschlossen hat.
Bürgermeister König berichtet von einem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats von Rosengarten am 12.09.2016.
Bürgermeister Binnig berichtet von einem Beschluss des Gemeinderats von Michelfeld mit einer Enthaltung vom 28.09.2016.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass in den Gemeinden Rosengarten und Michelfeld somit die Zurückweisung des Einspruchs der Gemeinde Michelbach/Bilz ebenfalls beschlossen wurde. Die Sachlage wurde in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft SHA am 19.07.2016 ausführlich erörtert.
Bürgermeister Dörr kritisiert die Berichterstattung im Haller Tagblatt hinsichtlich der Zurückweisung seines Einspruchs in der Gemeinde Rosengarten. Es ist nicht so, dass sich Michelbach/Bilz gegen eine Gleichbehandlung stellt, sondern für den Einspruch gibt es gewichtige Gründe, die bereits in der Sitzung vom 19.07.2016 vorgetragen wurden. Er möchte darüber hinaus dem Vorwurf der Gemeinde Michelfeld entgegentreten, dass seine Gemeinde das Verfahren verzögert; die Gemeinde Michelbach/Bilz macht lediglich von dem ihr zustehenden Recht des Einspruches Gebrauch.
Bürgermeister König gibt den Hinweis, dass nicht das Haller Tagblatt falsch berichtet hat, sondern dass die Gleichbehandlung aller Gemeinden Teil seiner Argumentation ist. Eine Verzögerung liegt s. E. definitiv vor, denn ohne Einspruch hätte man heute den Satzungsbeschluss vornehmen können.
Gemeinderat Schickner spricht sich gegen die Sitzungsvorlage aus: Die erneute, zweite Auslegung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist noch nicht von erheblicher, wirtschaftlicher Bedeutung für die Gemeinde Michelbach/Bilz, diese wird jedoch ohne Zweifel in den weiteren Verfahrensschritten eintreten (weitere Entwicklung der Gemeinde Michelbach/Bilz, Wertentwicklung der Immobilien). Die Gemeinde Michelbach/ Bilz behält sich vor, diese negative Entwicklung in der Folgezeit darzustellen. Gemeinderat Schickner befürchtet außerdem, dass durch die Artenschutzgutachten Konzentrationszonen in Michelfeld bzw. Mainhardt wegfallen und diese sich dann in Michelbach/Bilz verdichten.
Oberbürgermeister Pelgrim bekennt sich in einem klaren Statement für das Vorantreiben von 100 % erneuerbaren Energien. Die Stadt Schwäbisch Hall möchte ihren Beitrag zum Klimaschutz uneingeschränkt leisten - dies sieht auch eine breite Mehrheit des Gemeinderats so.
Gemeinderat Schickner fordert Oberbürgermeister Pelgrim auf, die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger abzuwägen. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, Michelbach würde sich gegen erneuerbare Energien aussprechen. Die Gemeinde Michelbach/Bilz hat bereits viel für den Klimaschutz (Bürgersolaranlagen, Solarfeld und die jetzt vorhandenen vier Windkraftanlagen) getan. Er wehrt sich lediglich gegen eine Überfrachtung des Standorts.
Beschluss:
Der Einspruch der Gemeinde Michelbach gegen den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft SHA vom 19.07.2016 wird zurückgewiesen.
(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)