§ 172 - Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin am 06.03.2005; hier: Ausschreibung der Stelle im Staatsanzeiger (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 29.09.2004, § 128, den Vorschlägen der Verwaltung zur Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin für den Wahltermin 06. März 2005 und einer eventuellen Neuwahl am 20. März 2005 sowie dem Ausschreibungstext zugestimmt.

In der Terminplanung war vorgesehen, die Stelle in der ersten planmäßigen Ausgabe des Staatsanzeigers im neuen Jahr, am 03. Januar 2005, auszuschreiben. Der Staatsanzeiger hat Ende November 2004 jedoch seine Erscheinungsweise zum Jahreswechsel geändert: Die letzte Ausgabe im Kalenderjahr 2004 erscheint am Freitag, 31. Dezember 2004 (Nummer 50). Die erste Ausgabe im Kalenderjahr 2005 am Montag, 17. Januar 2005.

Um die Fristen zur Wahl am 06. März 2005 einhalten zu können, muss die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger am 31. Dezember 2004 erscheinen. Die Stellenausschreibung bleibt gleich.

B e s c h l u s s :

Von der Änderung des Stellenausschreibungstermins im Staatsanzeiger für die o. g. OB-Wahl auf den 31. Dezember 2004 wird einstimmig - 34 - zustimmend Kenntnis genommen.


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