§ 128 - Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin; hier: Fristen, Termine und Ausschreibung (öffentlich)
Sachvortrag:
- Oberbürgermeister Pelgrim wegen Befangenheit abgetreten; Bürgermeister Stadel übernimmt den Vorsitz -
1.Wahltag
Die Amtsperiode des derzeitigen Oberbürgermeisters endet am 31.05.2005. Nach § 47 Abs. 1 GO ist die Wahl frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle – also in der Zeit vom 28. Februar 2005 bis zum 30. April 2005 – durchzuführen.
Im Jahre 2005 sind die Osterfeiertage am 27. und 28. März . Die Wahl sollte deshalb möglichst frühzeitig stattfinden, da ansonsten, insbesondere für den Fall einer erforderlichen Neuwahl, zahlreiche Fristen und Termine in die Osterferien fallen würden.
Als Wahltag wird Sonntag, 6. März 2005, und als eventuelle Neuwahl,
Sonntag, 20. März 2005, vorgeschlagen.
2. Ausschreibung
Nach § 47 Abs. 2 GO ist die Stelle spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, sie in der Ausgabe des Staatsanzeigers vom Montag, 3. Januar 2005, zu veröffentlichen.
Nach § 10 Kommunalwahlgesetz darf das Ende der Frist für die Einreichung und die Rücknahme der Bewerbungen frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Als letzter Tag für die Einreichung der Bewerbungen wird Montag, 14. Februar 2005, vorgeschlagen.
3. Berechnung der Fristen (Hauptwahl)
Freiwerden der Stelle | Mittwoch, 1. Juni 2005 |
Frist für die Wahl frühestens 3 Monate spätestens 1 Monat |
Montag, 28. Feburar 2005 Samstag, 30. April 2005 |
Die Wahl ist möglich frühestens am spätestens am |
Sonntag, 6. März 2005 Sonntag, 24. April 2005 |
Wahltag evtl. Neuwahl |
Sonntag, 6. März 2005 Sonntag, 20. März 2005 |
Ausschreibung der Stelle spätestens 2 Monate vor dem Wahltag Vorschlag: |
Donnerstag 6. Januar 2005 Montag, 3. Januar 2005 |
Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist der Bewerbungen, frühestens am 27. Tag vor der Wahl spätestens am 3. Freitag vor dem Wahltag Vorschlag: |
Montag, 7. Februar 2005 Freitag, 18. Februar 2005 Montag, 14. Februar 2005 |
Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss spätestens am 16. Tag vor der Wahl Vorschlag: |
Freitag, 18. Februar 2005 Mittwoch, 16. Februar 2005 |
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen, spätestens am 15. Tag vor der Wahl Vorschlag: |
Samstag, 19. Februar 2005 Samtag, 19. Februar 2005 |
4. Berechnung der Fristen (evtl. Neuwahl)
Tag der Neuwahl (frühestens 2 Wochen nach der Erstwahl) |
Sonntag, 20. März 2005 |
Frist für weitere Bewerbungen und die Zurücknahme von Bewerbungen Beginn: frühestens am Tag nach der Wahl Ende: frühestens am 3. Tag nach der ersten Wahl spätestens am 9. Tag vor der Neuwahl Vorschlag: |
Montag, 7. März 2005 Mittwoch, 9. März 2005 Freitag, 11. März 2005 Mittwoch, 9. März 2005 |
Beschluss des Gemeindewahl- ausschusses über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 9. Tag vor der der Neuwahl, also in der Regel am 2. Freitag vor dem Tag der Neuwahl Vorschlag: |
Freitag, 11. März 2005 Donnerstag, 10. März 2005 |
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen spätestens am 2. Samstag vor dem Tag der Neuwahl Vorschlag: |
Samstag, 12. März 2005 Samstag, 12. März 2005 |
5. Ausschreibungstext
Die Stelle der/des
der Stadt Schwäbisch Hall (36.200 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1. Juni 2005 neu zu besetzen.
Die Wahl findet am Sonntag, 6. März 2005, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 20. März 2005, statt.
Wählbarkeit, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 14. Februar 2005, 18.00 Uhr, schriftlich an Herrn Bürgermeister Bernd Stadel, Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 4, 74523 Schwäbisch Hall, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wahlbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürger/innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürger/bürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Indentitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 7. März 2005 und endet am Mittwoch, 9. März 2005.
Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Ort und Zeit der öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Den Vorschlägen der Verwaltung für den Wahltermin am 06. März 2005 und einer eventuellen Neuwahl am 20. März 2005 sowie dem Ausschreibungstext wird einstimmig - 31 - zugestimmt.