§ 113 - Einsetzung und Verpflichtung der Mitglieder des neu gewählten Gemeinderats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem Oberbürgermeister Pelgrim das folgende nach der Gemeindeordnung vorgesehende Gelöbnis vorgelesen hat „Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“, unterschreibt jedes der anwesenden, gewählten Mitglieder des Gemeinderats diese Formel.

Der Oberbürgermeister gratuliert den neu gewählten bzw. wiedergewählten Mitgliedern des Gremiums und nimmt bei jedem Einzelnen per Handschlag die Einsetzung und Verpflichtung vor. Dabei überreicht er den Stadträten und Stadträtinnen eine Fassung der neuen 4. Auflage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den neu gewählten Mitgliedern außerdem jeweils eine Fassung des Ortsrechts von Schwäbisch Hall und die beiden kleinen Büchlein „Der Gemeinderat in Baden-Württemberg – Handbuch für Gemeinderäte -“ und „Rat für Räte – Wege zum erfolgreichen Mandat“.

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