§ 87 - Straßenbenennungen in Veinau (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Straßen bzw. Wege in Veinau haben noch keine offiziellen Straßennamen. Die korrekte Adressbezeichnung lautet bis jetzt beispielsweise „Veinau 10“. Die Hausnummern wurden dabei fortlaufend entsprechend dem Zeitpunkt der Errichtung der jeweiligen Gebäude vergeben. Dadurch ist keine Systematik vorhanden. Das hat zur Folge, dass Post, Kurierdienste und ortsunkundige Besucher nur schwer die entsprechende Adresse finden. Besonders gravierend wird dieses Problem, wenn bei einem Notarzteinsatz Minuten entscheidend sind und die Adresse aufgrund der fehlenden Systematik nicht sofort gefunden werden kann.
Diese Probleme können durch die Einführung der allgemein üblichen „straßenweisen Nummerierung“ gelöst werden. Der derzeitige Bau der Ortskanalisation und die gleichzeitige Verbesserung der Straßensituation wurde jetzt zum Anlass genommen, eine neue Nummerierung einzuführen. Im Vorfeld wurde der Ortschaftsrat Tüngental gebeten, Straßennamen vorzuschlagen.
Folgende Vorschläge wurden beschlossen:
Schwanenstraße | von der Abzweigung der L 2218 nach Osten in Richtung Tüngental; der Schwan ist im Wappen von Veinau enthalten |
Zeilwiesen | Ortsdurchfahrt im Zug der L 2218, Gebäude sind nur auf nördlicher Seite; Gewannname der angrenzenden Flurstücke |
Linkäcker | abgehend vom Kreuzungsbereich „Schwanenstraße“ bzw. „Zeilwiesen“; Gewannname der angrenzenden Flurstücke |
Krummer Weg | Verbindungsweg zwischen „Schwanenstraße“ und „Zeilwiesen“; wird im Ort schon seit jeher so genannt |
Grabenteich | abgehend von der „Schwanenstraße“ in Richtung Altenhausen; Gewannname der angrenzenden Flurstücke |
Stollenäcker | abgehend von der „Schwanenstraße“ in nördliche Richtung; Gewannname der angrenzenden Flurstücke |
Gartenwiesen | abgehend von „Stollenäcker“ in nordöstliche Richtung; Gewannname der angrenzenden Flurstücke |
Die Lage der einzelnen Straßen und die geplanten Umnummerierungen sind in einem Plan dargestellt.
Dem Vorschlag zur Vergabe der neuen Straßennamen für Veinau wird einstimmig - 32 - zugestimmt.