§ 73/1 - Verschiedenes: Künftige Entwicklung des Diakonie-Krankenhauses Schwäbisch Hall; hier: Standortuntersuchung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verwaltung hat den Gemeinderat in der Vergangenheit regelmäßig über die aktuelle Entwicklung im Hinblick auf den neuen Standort für das Diakoniekrankenhaus informiert. Im Folgenden wird die bisherige Entwicklung nochmals zusammengefasst:

Der weitere Betrieb des Diak und die dringend notwendige Sanierung kann nach Aussage seines Trägers unter wirtschaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten am bisherigen Standort langfristig nicht weiter betrieben werden. Zudem fehlt diesem, aufgrund der topographischen Verhältnisse, jegliche Entwicklungsperspektive. Die Verwaltung hatte daraufhin einen umfangreichen Katalog ausgearbeitet , in dem verschiedene Standorte eingehend untersucht wurden. Die engere Auswahl fokussiert sich dabei auf zwei Bereiche:

1. B 14 - gegenüber dem Gewerbegebiet Stadtheide

2. Hessental - westlich des Solparks

In die Standortuntersuchung waren selbstverständlich das Regierungspräsidium als höhere Raumordnungsbehörde und die tangierten Referate und Abteilungen des Sozialministeriums sowie des Regierungspräsidiums eingebunden.

Das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses ist die eindeutige Präferierung des Standortes Hessental - westlich des Solparks. Dieser weist für eine derartige Einrichtung sämtliche notwendigen Voraussetzungen auf. Er entspricht in besonderer Weise den Grundsätzen und Zielen der Landesentwicklungs- und der Regionalplanung. Danach sind regionale und vor allem überregionale Einrichtungen wegen ihrer großräumigen Versorgungsfunktion und aus Gründen der Erreichbarkeit in Hauptorten mit zentralörtlicher Bedeutung unterzubringen. Diese Voraussetzungen sind einzig und allein in Schwäbisch Hall erfüllt.

In der Folgezeit fanden weitere Gespräche des Hohenlohekreises mit dem Landkreis Schwäbisch Hall und dem Diakoniekrankenhaus statt, teilweise unter Einbindung der Stadtverwaltung. Ziel dabei war es, mit der Ansiedlung des neuen Krankenhauses eine kostendeckende und effiziente Versorgung für die Region Hohenlohe/Schwäbisch Hall zu erreichen. Hierzu wurde ein entsprechender Referentenentwurf ausgearbeitet. Dessen Kernaussage ist die Einbeziehung des Hohenlohekreises in den Gesamtversorgungsbereich eines zentralen Krankenhauses.

Unter Berücksichtigung dieser Perspektive weist Hessental nach Auffassung der an dem Referentenentwurf beteiligten drei Krankenhaus-Geschäftsführer Standortnachteile auf. Stattdessen wurde ein Standort im Bereich Übrigshausen hervorgehoben. Dieser entspricht jedoch weder den Grundsätzen und Leitzielen der Landesplanung, noch den Intentionen der Stadt Schwäbisch Hall, deren zentralörtliche Bedeutung durch eine Verlagerung des Krankenhauses vor die Stadtgrenze deutlich abgewertet würde.

Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Aspekt jedoch in geeigneter Weise begegnet werden. Der Standort 1 (nördlich der Stuttgarter Straße zwischen der K 2576 und dem Rinnener Sträßchen) weist gleichwertige Kriterien wie ein neuer in Übrigshausen auf. Dieser war in der Gesamtbewertung mit geringem Abstand dem Standort Hessental nachgeordnet worden. Unter dem Gesichtspunkt einer weitergehenden überregionalen Versorgung hat der Standort 1 den zusätzlichen Vorteil, dass die Raumschaft Gaildorf auf kurzem Wege verkehrsgünstig an diesen angebunden ist.

In Gesprächen mit den betroffenen Landkreisen und dem Landratsamt Schwäbisch Hall wurde die grundsätzliche Übereinkunft erreicht, einen Platz zu finden, der den unterschiedlichsten Belangen gerecht werden kann. Aus Sicht der Verwaltung weist der Standort 1, unter besonderer Berücksichtigung der räumlichen Zuordnung des Hohenlohekreises und des Gaildorfer Raumes, idealtypische Voraussetzungen auf.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass das Thema „zentrales Klinikum“ u. a. in der gestrigen Kreistagssitzung auf der Tagesordnung stand.

Von dort werde die Konzeption für ein künftiges Zentralklinikum verfolgt.

Die Standortfrage sei dabei aber noch ausgeklammert worden.

Stadtrat Baumann zeigt sich erstaunt darüber, dass seine Äußerungen aus der nichtöffentlichen Vorberatung im BPA am 17.05.04 über das Krankenhausthema bereits am nächsten Tag dem Landrat bekannt waren.

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