§ 70 - Vorschlagsliste für Schöffen beim Amtsgericht Schwäbisch Hall und beim Landgericht Heilbronn (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2000 bis 2004 gewählten Schöffen endet am 31.12.2004. Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke bzw. des Landgerichtsbezirkes schlagen für die folgenden vier Geschäftsjahre Personen aus der Gemeinde vor, die für das Schöffenamt in Frage kommen.

Die Stadt Schwäbisch Hall hat 25 Personen zu benennen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 GVG).

Bei der Aufstellung der Liste wurden beteiligt:

CDU, SPD, FWV, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Alternative Liste, Ev. Dekanatamt, Bezirksämter Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Gelbingen, Sulzdorf, Tüngental, Weckrieden, Bund der Selbständigen, Kreishandwerkerschaft, Stadtverband für Sport, Stadtjugendring, Ev. Jugendwerk, Kath. Jugendreferat, DGB, Bauernverband, Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Freundeskreis Selbsthilfe Körperbehinderter, Werbegemeinschaft SHA, Arbeiterwohlfahrt, Kreislandfrauenverein, Hotel- und Gaststättenverband, Caritas-Zentrum.

Aus den beim Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung eingegangenen Vorschlägen wurde eine Liste mit 25 Namen erstellt. Die Personen sind alle für das Schöffenamt geeignet und haben der Aufnahme in die Liste zugestimmt.

Nach § 36 GVG müssen die Vorschläge mit 2/3-Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen werden. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt durch einen besonderen Ausschuss beim Amtsgericht Schwäbisch Hall bzw. Landgericht Heilbronn.

Das Landratsamt hat die Stadt gebeten, auch 8 Personen als Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005-2008 vorzuschlagen. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG).

B e s c h l u s s :

Der beiliegenden Vorschlagsliste wird zugestimmt.

(einstimmig - 27 -; Stadträte Denz, Gehrke, Kaiser, Lindner und Stadträtin Striebel-Döring wegen Befangenheit abgetreten)

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