§ 50 - Einziehung von öffentlichen Flächen in der Schillerstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat am 21.07.2003 beschlossen, Teilflächen der Schillerstraße (Flst. Nr. 189/1) mit 31 m² an Herrn Gerhard Hinterberger und 55 m² an die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zu verkaufen und deswegen ein Entwidmungsverfahren durchzuführen.

Die Einziehungsabsicht wurde am 18.08.2003 im Haller Tagblatt öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen gegen die beabsichtige Entwidmung gingen nicht ein. Die Flächen sind für den Verkehr entbehrlich. Sie können somit eingezogen werden.

B e s c h l u s s :

Die o. g. Teilflächen der Schillerstraße mit 31 m² und 55 m² werden gemäß § 7 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg eingezogen, da sie für den Verkehr entbehrlich sind.

(einstimmig - 17 -)

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