§ 38/1 - Anlage: Satzung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Aufgrund von § 45 des Abwassergesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 4, 11 und 142 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am ........... folgende Satzung zur Änderung der Satzung beschlossen:
I. § 36 Abs. 1 erhält folgende Fassung
§ 36 Absetzung
(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Von der Absetzung ausgenommen ist eine Wassermenge von 20 m³/Jahr.
II. § 46 erhält folgende Fassung
§ 46 Inkrafttreten
Diese Änderung der Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft
Schwäbisch Hall, den
Hermann Josef Pelgrim
Oberbürgermeister