§ 16 - Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 13.06.2004 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung der Ergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Nach dem Gesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Stimmberechtigten. Bewerber und Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können nicht Mitglieder des Ausschusses sein.

Der Gemeinderat wählt den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten oder Gemeindebediensteten. Als Vorsitzenden schlägt die Verwaltung Landrat a. D. Ulrich Stückle vor, als Stellvertreter den für die Durchführung der Wahlen zuständigen städtischen Fachbereichsleiter Manfred Gentner.

Bisher war es üblich, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen zu berücksichtigen. Dies ist auch für die kommende Wahl zweckmäßig. Deshalb empfiehlt es sich die Zahl der Beisitzer auf 5 festzulegen.

Von den Fraktionen/Gruppen wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen benannt:

Fraktion/GruppeMitgliedStellvertreter/in
CDUUrsula GehmWalter Hampele
SPDErika Weihbrecht Ingeborg Brenner
FWVKarl MetzgerFriedrich Drechsler
FDPSigrid MüllerReiner Mahl
GrüneGertrud WinterhagenElke Leuser
B e s c h l u s s :

Die im Sachvortrag genannten Personen werden als Mitglieder und Stellvertreter/innen für den Gemeindewahlausschuss gewählt. Als Vorsitzender wird Herr Landrat a. D. Ulrich Stückle und als Stellvertreter der für die Durchführung der Wahl verantwortliche städtische Fachbereichsleiter Manfred Gentner gewählt.

(einstimmig - 27 -)

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