TOP 17.1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 zum Jahresabschluss der Technologiezentrum Schwäbisch Hall GmbH für das Jahr 2022 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, dass Herr Oberbürgermeister Bullinger gemäß § 104 GemO Baden-Württemberg im Namen der Stadt Schwäbisch Hall in der Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Schwäbisch Hall GmbH folgende Beschlüsse fasst:
1. Der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss beträgt 44.481,27 €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus Vorjahren von 450.647,19 €, ergibt sich ein Bilanzgewinn von 495.128,46 €.
3. Der Bilanzgewinn von 495.128,46 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Geschäftsführung Martin Buchwitz und Klaus Lindenmeyer wird Entlastung erteilt.
5. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH aus Schwäbisch Hall gewählt.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 der Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Weiterer Rückkauf von Aktien der Solar Invest AG wie folgt zugstimmt hat:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bis zum 31.03.2024 bis zu 2.000 weitere Aktien der Solar Invest AG zum Kaufpreis von 332,00 € pro Aktie erwirbt.
Die erworbenen Aktien werden in das Beteiligungsportfolio der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH aufgenommen und erhöhen deren Beteiligungsquote an der Aktiengesellschaft.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 der Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Satzungsänderung beim Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat nimmt die beabsichtigen Änderungen der Satzung des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall zur Kenntnis und ist mit einer entsprechenden Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH einverstanden.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 der Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Anpassung der Garantieverzinsung im Stromnetzbetrieb bei der Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co. KG wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zur Änderung der Garantieverzinsung sowie dem damit verbundenen Abschluss der vorgelegten Nachträge zum Konsortialvertrag und zum Netzpachtvertrag sowie zur Neufassung des Gesellschaftsvertrags erteilt.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 der Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Gründung der Haller - PV Verwaltungsgesellschaft mbH und BürgerSolar Schwäbisch Hall GmbH & Co. KG wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt den nachfolgenden Beschlussanträgen zu:
1. Gründung der Haller – PV Verwaltungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und Halten von 100 % der Gesellschaftsanteile.
2. Gründung der BürgerSolar Schwäbisch Hall GmbH & Co. KG mit einem Stammkapital in Höhe von 100.000,00 € durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und zunächst Halten von 100 % der Gesellschaftsanteile.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 der Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Gründung der Windpark Kohlenstraße II GmbH & Co. KG wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat stimmt der Gründung der Windpark Kohlenstraße II GmbH & Co. KG sowie der Projektgesellschaft Windpark Kohlenstraße II Verwaltungs mbH durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall, mit einer Beteiligung von jeweils 49,0 %, zu.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 der Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Gründung der Energiepartnerschaft Großrinderfeld GmbH wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Gründung der Energiepartnerschaft Großrinderfeld GmbH unter Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mit einem Anteil von 24 % und der KWA AG mit einem Anteil von 26 % zu. Hiermit verbunden ist die Zustimmung zu den jeweiligen anteiligen Stammkapitaleinlagen sowie den benötigten Nachrangdarlehen gemäß der Beteiligungsquoten.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 20.04.2023 der Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Olching GmbH wie folgt zugestimmt:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Übernahme einer weiteren kommunalen Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Olching GmbH in Höhe von 980.000,00 € zu.

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