TOP 14 - Sanierung Dammlage Bühlertalstraße, Hessental; hier: Projektinformation und Freigabe Ausschreibung (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 114/23
Sachvortrag:
Die Schadensbereiche wurden in den zurückliegenden Jahren immer wieder provisorisch repariert und die Setzungen egalisiert. Jedoch konnte keine nachhaltige Stabilisierung des Dammrandbereiches erreicht werden. Durch die Fahrbahnbelastungen der Fahrzeuge wird die Dammschüttung am Rand nach außen gedrückt. Eine Konsolidierung (Abklingen der Verformungen) ist daher nicht eingetreten. Aus diesen Gründen und um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten ist eine grundlegende Sanierung des Dammbereiches notwendig.
Geplant ist, die Dammkrone für das Anlegen eines Banketts neben der bestehenden Fahrbahn zu verbreitern. Hierzu wird ein Stabilisierungssystem "bewehrte Erde"eingebaut, das die Standfestigkeit des Straßenkörpers unterhalb der Dammkrone erhöht und eine steilere Böschung im oberen Bereich für die Verbreiterung ermöglicht. Hierzu werden horizontale Geogitter und seitliche Abschlussprofile lageweise mit der neuen Dammschüttung eingebaut. Die seitlichen Flächen werden begrünt.
Der bituminöse Oberbau wird im Bereich der zu sanierenden Dammlage vollständig ausgebaut und ersetzt. Im verbleibenden Baufeld der Bühlertalstraße in Richtung Kreisverkehr und Dolanallee wird die Asphaltbinder- und Deckschicht erneuert.
Die Arbeiten werden öffentlich ausgeschrieben, die Submission soll in der KW 25, Ende Juni 2023 erfolgen.
Die Planungsleistungen wurden auf Grundlage einer Honoraranfrage bei fünf Ingenieurbüros angefragt. Vier Ingenieurbüros haben ein Honorarangebot unterbreitet. Das wirtschaftlichste Angebot hat das Ingenieurbüro ISTW aus Schwäbisch Hall abgegeben.
Für die Ausführung der Sanierungsarbeiten ist eine Vollsperrung der Bühlerstraße notwendig. Die Sperrung ist für den Zeitraum vom 27.07.2023 bis 29.09.2023 geplant. Eine Umleitungsstrecke wird hierzu eingerichtet. Eine Abstimmung mit anderen gleichzeitig stattfindenden Straßenbaumaßnahmen des Landes bzw. des Landkreises ist erfolgt.
Aufgrund des sehr engen verbleibenden Zeitrahmens schlägt die Verwaltung vor, die Arbeitsvergabe bereits im Vorgriff mit zu beschließen: für den Fall, dass das geprüfte Submissionsergebnis für die Tief- und Straßenbauarbeiten die Gesamtkosten um weniger als 10 % übersteigt, wird die Verwaltung ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen. Ein solches Vorgehen wurde Anfang des Jahres auch zwischen Gemeindeprüfungsanstalt und Bauverwaltung besprochen, um bei Ausschreibungen die vergaberechtlichen Regelungen für die Bindesfristen einzuhalten und daher diese von den Sitzungszyklen der Gremien zu entkoppeln.
Kosten und Finanzierung:
Einschließlich Baunebenkosten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 1.152.995,76 €.
Im Ergebnishaushalt 2023 der Stadt stehen unter dem Produkt 5410 0100 und dem Sachkonto/Budget die finanziellen Mittel für die Maßnahme zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Regelquerschnitt
Anlage 3: Umleitungsplan
Beschlussantrag:
1. Dem Sachvortrag wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren einzuleiten.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen, sofern das geprüfte Submissionsergebnis der Tief- und Straßenbauarbeiten die Baukosten um weniger als 10 % übersteigt. Die in diesem Falle weiteren zusätzlich
benötigten finanziellen Mittel werden freigegeben.
(einstimmig - 26)