§ 80 - Straßenbegleitender Radweg an der B 14/19 im Bereich Stuttgarter Straße; hier: Ausschreibung und Vergabe (öffentlich)
Sachvortrag:
Seit mehreren Jahren wird das Gesamtprojekt Ausbau B 14/19 von der Straßenbauverwaltung im Rahmen kleinerer Schritte vorangebracht. Letztes Projekt war die Fertigstellung der Unterführung im Bereich der Gottwollshäuser Steige.
Für 2003 ist nach dem Abbruch der Restgebäude in der Stuttgarter Straße die Fertigstellung des Geh- und Radweges vom Gaildorfer Dreieck bis zum Löwenkeller anvisiert. Nachdem seit kurzem die Mittelzusage des Straßenbauamtes vorliegt, hat die Bauverwaltung das Projekt nochmals überarbeitet, um eine Reduzierung der Herstellungs- und Pflegekosten zu erreichen. Entgegen der früheren Planung, nach der der Geh- und Radweg leicht erhöht in den Hang eingebaut werden sollte, ist nun ein höhengleicher Ausbau mit der geplanten Bundesstraße vorgesehen. Der Gehweg wird durchgehend parallel zur Straße in einem Abstand von 5 m hergestellt.
Die Bauverwaltung ist bei diesem Projekt vor folgende Problematik gestellt:
Bei Einhaltung aller Regularien kann das Vorhaben ab Mitte Juli ausgeschrieben werden, die Vergabe jedoch frühestens Ende September erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist aber so spät, dass eine Fertigstellung und vor allen Dingen die Abrechnung in diesem Jahr nicht mehr gewährleistet ist. Der Bund legt jedoch größten Wert darauf, dass die Projekte noch im laufenden Haushaltsjahr abgerechnet werden
(Anmerkung der Verwaltung: Die Stadt handelt hier namens und auftrags der Bundesrepublik Deutschland. Das Projekt wird von der Stadt vorfinanziert und Zug um Zug mit der Straßenbauverwaltung abgerechnet. Somit ist eine hundertprozentige Erstattung einschließlich der Planungskosten gewährleistet. Die notwendigen Mittel sind im städtischen Haushalt 2003 eingestellt).
Um eine fristgerechte Herstellung und Abrechnung zu gewährleisten, wird folgender Verfahrensweg vorgeschlagen: Die Bauverwaltung wird autorisiert, das Projekt auszuschreiben; die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister. Die Kostenobergrenze beläuft sich auf € 200.000,00. Dieser Betrag steht der Straßenbauverwaltung zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe bis zu der genannten Höhe vorzunehmen.
Mit diesem Vorgehen wird eine Zeitersparnis von 4 bis 5 Wochen erreicht, so dass die Fertigstellung und Abrechnung des Geh- und Radweges sichergestellt werden kann.
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wird ermächtigt, das genannte Projekt auszuschreiben und in eigener Zuständigkeit bis zur Kostenobergrenze von € 200.000,00 zu vergeben.
(einstimmig – 18 -)