§ 137/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Sport-Grundförderung 2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach den derzeit gültigen Richtlinien der Stadt Schwäbisch Hall erhalten die Sportvereine jährlich eine Grundförderung, die sich an den Vereinsmitgliedschaften von 0 - 26 Jahren orientiert. Zugrunde gelegt sind die Meldungen an den WLSB.

Der Stadtverband für Sport hat in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Soziales auf Grundlage der Meldungen die Berechnung der im Haushaltsplan dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 188.500 € vorgenommen. In der Anlage ist eine Übersicht der Berechnungsgrundlagen, der Meldungen und der Verteilung beigefügt.

Eine Auszahlung an die Vereine erfolgte im Mai 2016.

Der Ortschaftsräte der betreffenden Teilorte werden über die Grundförderung 2016 informiert.

Anlage: Übersicht/ Erhebungsbogen/ Berechnungsbogen

Von der Sport-Grundförderung 2016 an die Vereine wird Kenntnis genommen.

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