TOP 6 - Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung Schwäbisch Hall - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 310/23

Sachvortrag:

Der bestehende Jagdpachtvertrag läuft zum 31.03.2024 aus. Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwäbisch Hall ist für den 09.01.2024 vorgesehen.

Der derzeit verpachtete Jagdbezirk der Stadt umfasst 194,6 ha Wald und 817,19 ha Feld.

Aufgrund gesetzlicher Anforderungen bedarf es Anpassungen an der bestehenden Jagdgenossenschaftssatzung Schwäbisch Hall (Satzung vom 20. März 1997 mit Satzungsänderung vom 04.04.2006).

Die geänderte Jagdgenossenschaftssatzung (vom Landratsamt - Kreisjagdamt - geprüfter Entwurf) ist beigefügt.

Außerdem beigefügt ist eine Synopse mit in rot dargestellten Änderungen (auch gemäß Mustersatzung Gemeindetag Baden-Württemberg).

Anlagen:
Anlage 1: Jagdgenossenschaftssatzung (Entwurf)
Anlage 2: Synopse (Gegenüberstellung neue und alte Satzung)

Beschlussfassung:

1. Die Jagdgenossenschaftsversammlung wird von der Stadtverwaltung zum 09.01.2024 einberufen.

2. Als Versammlungsleiter sowie für die Ausübung des Stimmrechts der Stadt Schwäbisch Hall und für die Hospitalstiftung wird Oberbürgermeister Daniel Bullinger bestellt.

3. Als Schriftführer werden Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung eingesetzt.

4. Der Gemeinderat schlägt der Jagdgenossenschaft den Satzungsentwurf gemäß Anlage zum Beschluss bei der Versammlung vor.

5. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung wird der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat für weitere sechs Jahre zugestimmt (siehe § 9 Abs. 1 des
    Satzungsentwurfs).

6. Nach § 9 Abs. 2 des Satzungsentwurfs wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung dem Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall die Erledigung der Aufgaben vom
    Gemeindevorstand übertragen.

(15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

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