TOP 2 - Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 258/23

Sachvortrag:

Allgemeine Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit festgelegten Entschädigungen für bei der Stadt Schwäbisch Hall ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger wurden zuletzt 2001 mit der Umstellung auf den Euro angepasst. Sie betragen seither

bei einer Tätigkeit von bis zu 4 Stunden        30 €
bei einer Tätigkeit von 4 bis 8 Stunden          45 €
bei einer Tätigkeit von mehr als 8 Stunden    60 €

Der tatsächlichen Dauer der Verrichtung wird je noch eine halbe Stunde vor Beginn und nach Beendigung der Tätigkeit hinzugerechnet.

Angesichts der allgemeinen Preissteigerungen seit 2001 ist eine Anpassung der Entschädigungen angezeigt, um dem ehrenamtlichen Engagement bei der Stadt die gebotene Wertschätzung entgegenzubringen. Im Zuge dessen soll auch die Berechnung des Zeitaufwands vereinfacht werden. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Entschädigung auf 12 € je angefangene Stunde festzusetzen und künftig auf eine Hinzurechnung von Vor- und Nachbereitungszeiten zu verzichten.

Sitzungsgelder
Abweichend von den allgemeinen Regelungen erhalten die Mitglieder des Gemeinderates und der Ortschaftsräte für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld von jeweils 35 €. Auch dieser Satz wurde seit 2001 nicht angepasst. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 50 € je Sitzung vor. Diese Erhöhung soll ab Juli 2024 und somit erst nach Zusammentritt des neuen Gemeinderats nach der Kommunalwahl 2024 wirksam werden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Um dem besonderen Bedarf an ehrenamtlicher Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen zu begegnen, schlägt die Stadtverwaltung zudem mit dem neuen Paragrafen 2 eine gesonderte Entschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor. Diese soll für den Einsatz am Wahltag pauschal 100 €, für Wahlvorsteher*innen und deren Stellvertreter*innen pauschal 120 € betragen. Für Auszählungen an anderen Tagen gilt hingegen die gewöhnliche Aufwandsentschädigung.

Aufgrund der umfangreichen Anpassungen und weiterer kleiner redaktioneller Änderungen schlägt die Stadtverwaltung vor, die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wie in der Anlage formuliert neu zu fassen.

Anlage: Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Beschlussfassung:

1. Der Gemeinderat stimmt der neuen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.

2. Die bisherige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 16. Dezember 2015 wird aufgehoben.

3. Für die Anhebung der Wahlhelferentschädigung werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Personalkostenbudget.

(12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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