TOP 7 - Abschluss eines Bausparvertrags (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 206/23

Sachvortrag:

Es werden auch in Zukunft immer wieder Gelder für den Bau oder die Renovierung von Gebäuden benötigt, hierzu ist die Zinssicherung über einen Bausparvertrag von Vorteil.

Es wurden zwei Angebote eingeholt, von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und der Wüstenrot Bausparkasse AG.

Ausgehend von 5.000.000,00 € Kredit, ergibt sich folgender Vergleich:

 

Bausparkasse Schwäbisch Hall

Wüstenrot Bausparkasse

Kreditzinsvergleich

1,30 %

1,25 %

Abschlussgebühr

1,60 % (160.000 €)

0,60 % (60.000 €)

Summe Zinsen

650.000 €

625.000 €

Laufzeit

10 Jahre

10 Jahre

Werden die Zinsen nicht mit einem Bausparvertrag gesichert, müsste ein teureres Kommunaldarlehen aufgenommen werden. Hier liegen die Zinsen aktuell bei 4,00 %. Im Vergleich mit dem Darlehen bei der Bausparkasse Wüstenrot ergibt sich trotz Berücksichtigung der Abschlussgebühr eine Zinsersparnis in Höhe von 1.315.000,00 € bei Nutzung des Bauspardarlehens.

Um das Darlehen des Bausparvertrages abrufen zu können, ist eine Ansparung in Höhe von 5.000.000,00 € nötig. Das Guthaben auf dem Bausparvertrag würde mit 0,01 % verzinst werden, somit werden bei einer Laufzeit von 4 Jahren 2.000,00 € Zinseinkünfte erzielt. Würde das Eigenkapital marktüblich bei einem Zins von 4,00 % über 4 Jahre angelegt werde, lägen die Zinseinkünfte bei 800.000,00 €.
Bei einer Ansparung auf den Bausparvertrag entsteht somit ein Zinsverlust von 798.000,00 €. Der Zinsverlust wurde nur auf 4 Jahre berechnet, er steigt pro weiteres Jahr in dem das Darlehen nicht aufgenommen wurde an.

Gesamtvergleich bei Selbsteinzahlung des Eigenanteils:

+ 1.315.000,00 €

Zinsersparnis

- 798.000,00 €

Zinsverlust

- 60.000,00 €

Abschlussgebühr

457.000,00 €

Zinsersparnis im Vergleich zum Kommunaldarlehen

Finanzierung:

Für die Bezahlung der Abschlussgebühr müssen im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 60.000 € wie folgt überplanmäßig bereit gestellt werden:

a) 60.000€ auf Produkt 61200000, Konto 45910000

Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 84 GemO sind nur möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und eine Gegenfinanzierung vorliegt.
Ein dringendes Bedürfnis besteht, weil mit dem Bausparvertrag Zinsen langfristig gesichert werden und die Zinsen aktuell wieder steigen und immer wieder Gelder für Renovierungen oder Bau benötigt werden.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über Mehrerträge bei den Zinseinkünften Kreditinstitute auf dem Konto 36170000, Produktsachkonto 61200000.

Beschlussfassung:

1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt dem Abschluss eines Bausparvertrages bei der Wüstenrot Bausparkasse AG mit der Bausparsumme in Höhe von 10.000.000,00 € (5.000.000 € Ansparung + 5.000.000 € Kredit) zu.
    Es werden zunächst die Abschlussgebühr einbezahlt.

2. Der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 60.000 € wird unter der Berücksichtigung der Gegenfinanzierung wie dargestellt zugestimmt.

(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

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