TOP 5 - 13. Änderung der Hauptsatzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 137/23

Sachvortrag:

Die derzeit gültige Hauptsatzung wurde im Jahr 2011 beschlossen. Trotz einiger Veränderungen in den vergangenen 12 Jahren sind wesentliche Teile, so auch die Zuständigkeiten und Wertgrenzen im Wesentlichen unverändert geblieben. In den vergangenen 12 Jahren gab es erhebliche und dynamische Entwicklungen in den Bereichen Personalwesen, Kinderbetreuung, Baupreise, Preissteigerungen allgemein, etc. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die Wertgrenzen, auch im Vergleich mit Städten vergleichbare Größe, nicht mehr zeitgemäß sind und realitätsnah angepasst werden sollten. Durch die Anpassung der Wertgrenzen verspricht sich die Verwaltung eine effektive Entlastung der Ausschüsse und des Gemeinderats sowie eine beschleunigte Verfahrenserledigung durch die Verwaltung, da die Ausschüsse und der Gemeinderat dann nicht mehr über Angelegenheiten entscheiden müssen, die aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, keine größere Bedeutung mehr haben. Zudem werden einige Ungereimtheiten beseitigt und manche Begriffe genauer definiert.

Im Bereich des Personalwesens wird die Abschaffung des Personal- und Organisationsausschusses vorgeschlagen. Die bisher dort angesiedelte Zuständigkeit der Einstellung von Abteilungsleitungen soll auf die Verwaltung übertragen werden. Für die sonstigen bisher dort angesiedelten grundsätzlichen Angelegenheiten im Bereich Personal und Organisation soll zukünftig der Verwaltungs- und Finanzausschuss zuständig sein. Die Entwicklungen im Bereich der Personalaquise in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass kaum noch Sitzungen des Personal- und Organisationsauschusses stattfanden. Dies liegt zum einen an der mangelnden Bewerberlage (oftmals gibt es keine bzw. nur eine adäquate Bewerbungen/Bewerbung; siehe Abteilungsleitung Tiefbau, Hochbau, Bürgeramt, Steuern, Feuerwehr, etc.), zum anderen erwarten die Bewerberinnen und Bewerber eine schnelle Reaktion auf Ihre Bewerbungen. Die mit der Einberufung eines Ausschusses verbundenen langen Vorlaufzeiten, die oftmals aufgrund von Ferien und Terminproblemen mehrere Wochen in Anspruch nehmen, werden von den Bewerberinnen und Bewerbern nicht mehr akzeptiert. Selbiges gilt für Vorstellungen in einem Ausschuss.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden vorab mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen. Ferner wurde vorab ein Entwurf an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Vorprüfung versandt. Das Regierungspräsidium hat keine Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht.

Anlagen:
Anlage a: 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall
Anlage 1: Neufassung der Anlage 1 (Wertgrenzen)
Anlage 2: vollständiger Hauptsatzungstext mit eingearbeiteten Änderungen
Anlage 3: Anlage 1 (Wertgrenzen) mit hervorgehobenen Änderungen
Anlage 4: Hauptsatzungstext mit hervorgehobenen Änderungen

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen 13. Änderung der Hauptsatzung sowie der Neufassung der Anlage 1 (Wertgrenzen) zu.

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

 

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