TOP 7 - Richtlinien für die Gewährung und Pflege von Gräbern für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 133/23

Sachvortrag:

Im Zusammenhang mit der Beerdigung des Ehrenbürgers Dr. Erhard Eppler wurde festgestellt, dass es keine einheitlichen Vorgaben und Richtlinien für die Gewährung und Pflege von Gräbern für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt gibt. Es konnte lediglich ein Aktenvermerk aus dem Jahr 1970 und ein Beschluss des Verwaltungsausschusses aus dem Jahr 1967, betreffend Max Kade, gefunden werden. Des weiteren gibt es einen Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 21.06.1971, in dem festgelegt wurde, dass die Gräber der verstorbenen Ehrenbürger Freiherr Wilhelm von Hügel und Emil Schmidt auf eine Belegungsdauer von 100 Jahren unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und die Aufwendungen für Grabsteine und Grabpflege in diesem Zeitraum übernommen werden.

Aktuell betreut die Stadt Schwäbisch Hall folgende Grabstätten von Ehrenbürgern:

Freiherr von Hügel, Wilhelm Nikolaifriedhof verstorben am 09.04.1908
Schmidt, Emil sen. Nikolaifriedhof verstorben am 25.02.1959
Kade, Max Friedhof Steinbach verstorben am 15.07.1967
Popp, Rudolf Nikolaifriedhof verstorben am 24.04.1972
Dürr, Wilhelm Nikolaifriedhof verstorben am 25.09.1979
Eppler, Erhard Nikolaifriedhof verstorben am 19.10.2019

Das Grab von Freiherr Wilhelm von Hügel, müsste gemäß den bisherigen Beschlüssen und gemäß der neuen Richtlinie geräumt werden.

Die Verwaltung möchte mit dieser Richtlinie eine einheitliche Grundlage für den Umgang, die Gewährung und die Pflege von Gräbern für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger gewährleisten.

Anlage: Richtlinie für die Gewährung und Pflege von Gräbern für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger

Beschlussfassung:

a) Beschlussantrag von Seiten der Verwaltung als weitestgehender Antrag:

    Es wird beantragt, die Ziffer 4 der Richtlinie - Die Stadt Schwäbisch Hall übernimmt für 100 Jahre (ab Sterbedatum) die angemessene Pflege für die Gräber der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, beizubehalten.
    (20 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

b) Beschlussantrag von Stadtrat Schorpp:

    Es wird beantragt, die Ziffer 4 der Richtlinie - Die Stadt Schwäbisch Hall übernimmt für 100 Jahre (ab Sterbedatum) die angemessene Pflege für die Gräber der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger - zu streichen.
    (ohne Abstimmung)

c) Beschlussantrag der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:

    Der Gemeinderat stimmt der Richtlinie für die Gewährung und Pflege von Gräbern für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger zu.
    (23 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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