TOP 6 - Entgeltordnung für die Vermietung von Gegenständen und Plätzen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 141/23

Sachvortrag:

Der Fachbereich Kultur und Touristik schlägt eine aktualisierte Entgeltstruktur für die Vermietung von Gegenständen und Plätzen im Kocherquartier ab 15.07.2023 vor. Hierdurch soll eine höhere Kostendeckung erzielt werden.

Als Grundlage dienen die Kosten nach den jeweiligen Rechnungsergebnissen von 2021 und 2022, sowie die jeweiligen Plandaten für das Jahr 2023.

Bei den Gegenständen handelt es sich um die Stadteinfahrtstafeln, die Markthütten, die Marktstände, das Geschirrmobil und die Bühne. Bei den Plätzen handelt es sich um den Froschgraben, den Dietrich-Bonhoeffer-Platz und den Eventplatz im Kocherquartier.

Mit der vorgeschlagenen neuen Entgeltordnung für die Vermietung von Gegenständen und Plätzen kann bei gleicher Vermietung der Kostendeckungsgrad um 11,84 % erhöht werden auf insgesamt 70,27% und eine Steigerung der Einnahmen um 7.878,53 € erreicht werden.

Mit der Herausgabe einer neuen Entgeltordnung verliert die frühere Entgeltordnung ihre Gültigkeit, auch wenn sie Bestandteil eines bereits abgeschlossenen Vertrages ist, es sei denn, der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Nutzung ist kürzer als vier Monate.

Anlagen:
Anlage 1/1: Rechnungsergebnisse 2021 und 2022
Anlage 1/2: Entgeltkalkulationen
Anlage 1/3: Entgeltordnung

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der neuen Entgeltordnung für die Vermietung von Gegenständen und Plätzen (Anlage 1/3) zu. Diese tritt am 15.07.2023 in Kraft.
(28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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