TOP 1 - Grundschule Hessental; hier: Schulbezirksänderung - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 134/23

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 15.03.2023 (SV-Nr. 1. zu SV-Nr. 41,23, öffentlich) den Grundsatzbeschluss gefasst, die Grundschule (GS) Hessental am Standort „Molkerei“ neu zu bauen. Geklärt werden muss jedoch noch die Größe des Baus.

Die Schülerzahlen im Ortsteil Hessental werden aufgrund der bereits im Bau befindlichen Wohngebiete sowie weiterer geplanter Baugebiete und Zuzüge steigen, so dass in Zukunft mit der Notwendigkeit von 5 Zügen zu rechnen ist.

Der Teil Hessentals südlich der Hessentaler Straße (Hasenbühl/Einkorn) ist bereits dem Schulbezirk Steinbach zugehörig. Dies betrifft in den nächsten Jahren zwischen 4 und 8 Schülerinnen und Schüler (SuS).

Gleichzeitig ist im Schulbezirk der GS Kreuzäcker eine knappe Zweizügigkeit erreicht, dies wird sich mit Bezug des Baugebiets „Im Lehen“ in einem mittleren Bereich stabilisieren.

Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, die neue Schule vierzügig mit Überlauf (de facto 4,5-zügig) zu bauen und eine Schulbezirksänderung vorzunehmen, bei der das Gebiet Sonnenrain künftig dem Schulbezirk der Grundschule Kreuzäcker zugeschlagen wird (s. Anlage 4).

Hierfür sprechen neben dem reinen Zahlenwerk auch pädagogische Gründe. Eine fünfzügige Schule hat bei einem Klassenteiler von 28 Kindern bis zu 140 SuS in einer Stufe, insgesamt bis zu 560 SuS. In Hessental kommen hier noch die Außenklasse der Friedensbergschule sowie die außerschulischen Kooperationspartner hinzu.
Aus sozialpädagogischer Sicht mit Blick auf das einzelne Kind ist gerade für die jüngsten von schwierigen Rahmenbedingungen bezüglich Bindung, Beziehung, Orientierung und Stabilität beim Start in das Schulleben auszugehen.

Momentan findet mit den Beteiligten/Kooperationspartnern der GS Hessental die „Phase 0“ statt. Anfang 2024 soll dies ebenfalls für die GS Kreuzäcker umgesetzt werden, um eine möglichst zügige Fertigstellung der Mensa und Schulräume zu gewährleisten.

Vorteile einer Schulbezirksänderung:

  • Eine vierzügige GS hat aus pädagogischer Sicht Vorteile gegenüber einer fünfzügigen GS (s. Stellungnahme Staatliches Schulamt). Diese Einschätzung teilt auch die Verwaltung.

  • Die GS Hessental wird ab dem Schuljahr 24/25 entlastet; die kommenden SuS können in den Folgejahren bis zur Fertigstellung der neuen Gebäude in der GS Kreuzäcker beschult werden.
    Auf einen Interimsbau kann während der Bauphasen beider GS gegebenenfalls verzichtet werden.

  • Der organisatorische Unterbau ist bei einer Fünfzügigkeit dürftig. Das Land sieht hierfür bei Schulen ab 100 SuS in einer Schule neben der Konrektoratsstelle keine weiteren unterstützenden Ressourcen vor.

  • Die Orientierung der SuS ist leichter, je kleiner eine Schule ist.

  • Die GS Kreuzäcker wird im Bestand gestärkt sowie in eine stabile Dreizügigkeit geführt, was organisatorische Vorteile (bspw. Vertretungen, Essensversorgung) bringt.
    Ebenfalls erhöht sich die Besoldung der Rektoratsstelle signifikant, weshalb eine Besetzung der Schulleitung einfacher wird.

  • Synergieeffekte können beim Erweiterungsbau der GS Kreuzäcker erzielt werden, da bereits ein Bedarf an Erweiterungsflächen gegeben ist.

Nachteile einer Schulbezirksänderung:

  • Gewohnte Strukturen werden verändert. Die Kinder in Hessental werden auf drei Schulbezirke aufgeteilt.

  • Die Bewohner der Sonnenrain fühlen sich vom Ortsteil Hessental „abgekoppelt“.

  • Der Schulweg vom Wohngebiet Sonnenrain muss zur GS Kreuzäcker ertüchtigt werden. Insbesondere die gefahrlose Querung der Tüngentaler Straße, die Beleuchtung sowie die Sicherheit während der Bebauung und Besiedlung von Sonnenrain III müssen sichergestellt werden.

Gemäß § 47 Abs 3 Nr. 4 b Schulgesetz gibt die Schulkonferenz eine Stellungnahme der Schule gegenüber dem Schulträger zur Änderung des Schulbezirks ab. Den beiden betreffenden Schulkonferenzen wurden die Pläne einer Schulbezirksänderung in ihren Sitzungen Hessental am 29.03.2023 und Kreuzäcker am 15.05.2023 vorgestellt.

Sowohl die Schulkonferenz der GS Hessental (s. Anlage 2) als auch der GS Kreuzäcker (s. Anlage 3) haben sich einstimmig gegen eine Schulbezirksänderung ausgesprochen (Beschlüsse incl. Begründung s. Anlagen).

Geschwisterkinder derjenigen Kinder, die bereits in die GS Hessental gehen, erhalten die Zusicherung, dass sie auch bei einer Schulbezirksänderung in die GS Hessental eingeschult werden können. Dies gilt ebenso für Geschwisterkinder in der GS Kreuzäcker, die im Moment aus angrenzenden Schulbezirken kommen.

Da die Diskussion vielschichtig ist und viele verschiedene Interessen berühren, möchte die Verwaltung dem Gremium die Möglichkeit zur ausführlichen Diskussion geben.
Im Verwaltungs- und Finanzausschuss wird der Sachverhalt vorgestellt und bis zur Gemeinderatssitzung am 12.07.2023 bittet die Verwaltung das Gremium Stellung zu beziehen, um im Anschluss daran für die Gemeinderatssitzung am 26.07.2023 einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.

Anlagen: 
Anlage 1: Stellungnahme Staatliches Schulamt
Anlage 2:  Stellungnahme Schulkonferenz Grundschule Hessental
Anlage 3: Stellungnahme Schulkonferenz Grundschule Kreuzäcker
Anlage 4: Plan Schulbezirksänderung

Beschlussfassung:

a) Verwaltungsvorschlag gemß Sitzungsvorlage: 

Zur Kenntnisnahme
(ohne Abstimmung)

b) Beschlussantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Es wird beantragt, dass die gemäß Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am 26.07.2023 vorgesehene Beratung und Beschlussfassung - Grundschule Hessental, Schulbezirksänderung - bereits auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 12.07.2023 gesetzt wird.

(12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
D. h. der Antrag ist angenommen.

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