TOP 7 - Mittelverwendung Ukraine-Spendenkonto - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 102/23

Sachvortrag:

Unmittelbar nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die Stadt Schwäbisch Hall ein Spendenkonto eingerichtet, mit dem vorrangig unsere polnische Partnerstadt Zamość unterstützt werden soll, die sich aufgrund ihrer Lage in unmittelbarer Nähe zur polnisch-ukrainischen Grenze zu einem Anlauf- und Durchgangsort für Kriegsvertriebene aus der Ukraine entwickelt hat. Nachrangig sollen die Mittel für die Unterstützung von in Schwäbisch Hall untergebrachten Geflüchteten verwendet werden.

Trotz direkter finanzieller Unterstützung an die Stadt Zamość und Hilfstransporte, unter anderem mit medizinischem Material, stehen auf dem Spendenkonto aktuell noch immer rund 109.000 € zur Verfügung. Um das Geld zeitnah dem angedachten Spendenzweck zuzuführen, schlägt die Stadtverwaltung folgende Maßnahmen vor:

  1. Die Stadtverwaltung Zamość hat Bedarf an Stromgeneratoren kommuniziert. Diese sollen in die ukrainischen Partnerstädte von Zamość geliefert werden, um dort trotz russischer Angriffe auf die Energie-Infrastruktur die Stromversorgung zu gewährleisten. Die Verwaltung schlägt vor, für diesen Zweck Mittel aus dem Spendenkonto in Höhe von maximal 80.000 € zur Verfügung zu stellen.

  2. Die Beschaffung kann als dringliche Vergabe im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Rahmen einer freihändigen Vergabe erfolgen.

  3. Die katholische Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall und die evangelische Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall haben einen ökumenischen Hilfsfonds eingerichtet, der für ukrainische Geflüchtete in Schwäbisch Hall eingesetzt wird. Die Verwaltung schlägt vor, für diesen Zweck 20.000 € aus dem Spendenkonto zur Verfügung zu stellen.

Beschlussfassung:

1. Für die Beschaffung von Generatoren für die ukrainischen Partnerstädte von Zamość werden 80.000 € aus dem Ukraine-Spendenkonto zur Verfügung gestellt.     

2. Der Oberbürgermeister wird auf Grund der Dringlichkeit bevollmächtigt, die Beschaffung bis zur genannten Summe im Zuge einer Eilentscheidung zu vergeben.
    (ohne Abstimmung)

    geänderter Beschlussantrag der Verwaltung:
    Die Verwaltung wird aufgrund der Dringlichkeit ermächtigt, die Beschaffung vorzunehmen, sofern die Auftragssumme die genannten 80.000 € nicht übersteigt.


3. Dem ökumenischen Ukraine-Hilfsfonds der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche in Schwäbisch Hall werden 15.000 € aus dem Ukraine-Spendenkonto zur Verfügung gestellt.

(einstimmig - 18)

 

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